Nidwaldner Regierungsrat lockert Vorgaben zu Reklamen

Der Kanton Nidwalden lockert seine Reklamegesetzgebung und erlaubt die bewilligungsfreie Aufstellung regionaler Werbung.

In Nidwalden sollen Reklamen für regionale Veranstaltungen im ganzen Kanton und nicht nur in der Standortgemeinde bewilligungsfrei aufgestellt werden können. Der Regierungsrat hat nach der Vernehmlassung die Reklamegesetzgebung gelockert.
In einem weiteren Punkt kam die Kantonsregierung zudem den Unternehmen entgegen, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Firmenanschriften und mobile Firmenfahnen sollen demnach bis zu einer Grösse von 2,5 Quadratmetern bewilligungsfrei aufgestellt werden dürfen. Ursprünglich sah der Regierungsrat 1,5 Quadratmeter vor.
Vereinfachte Gesetze für mehr Freiheit
Der Regierungsrat hat gemäss der Mitteilung die totalrevidierte Reklamegesetzgebung an den Landrat verabschiedet. Diese hat neu noch 16 statt wie bisher 52 Paragraphen.