Zug: Regierung will Öffnungszeiten bei Selbstbedienungsläden lockern

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Geht es nach der Zuger Regierung, sollen personalfreie Läden künftig von den Ladenöffnungszeiten ausgenommen sein.

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Die Ausnahmeklausel gilt im Kanton Zug bereits für Hofläden auf Bauernhöfen und Verkaufsautomaten. - keystone

Geht es nach dem Willen der Zuger Regierung, sollen Läden ohne Verkaufspersonal von den Öffnungszeiten ausgenommen werden.

Die Ausnahmeklausel gilt im Kanton Zug bereits für Hofläden auf Bauernhöfen und Verkaufsautomaten.

Der Regierungsrat ist bereit, die Regeln bei den Ladenöffnungszeiten zu lockern. Er stehe neuen technischen Möglichkeiten offen gegenüber, erklärte er im Bericht an das Parlament.

Wichtig ist ihm dabei der Zusatz «ohne Verkaufspersonal», um andere Angebote auszuschliessen. In Geschäften, in denen die Kunden die Waren selbst in den Korb legen oder an Automaten bezahlen, werde jedoch Personal für Nachschub oder Reinigung benötigt.

Kommission unterstützt Pläne

Die vorberatende Kommission unterstützt die Pläne der Regierung, möchte aber bei den Ausnahmen weiter gehen.

Sie schlägt vor, auch Läden mit einer Fläche von maximal 100 Quadratmetern eine Ausnahme zu gewähren, wenn sie ausserhalb der Öffnungszeiten nur Sicherheitspersonal beschäftigen.

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