Zuger Prozess wegen strittigem Grundstückhandel in der Schwebe

Das Zuger Strafgericht hat im Prozess um einen strittigen Grundstückhandel seine Zuständigkeit als Kollegialbehörde zur Debatte gestellt. Es prüft nun, ob der Fall nicht in die Kompetenz des Einzelrichters fällt.

Nachdem die Staatsanwältin am Mittwochvormittag ihr Plädoyer gehalten hatte, überraschte die vorsitzende Richterin mit der Frage der Zuständigkeit die Prozessteilnehmer. Grund dafür ist, dass nur Strafen von maximal zwei Jahre beantragt wurden. Bis zu Strafen von zwei Jahren ist in Zug der Einzelrichter zuständig. Das Strafgericht tagt in diesem Prozess aber in Dreierbesetzung.
Staatsanwaltschaft und Privatkläger äusserten sich dahingehend, dass der Prozess fortgesetzt werden könne. Die Strafprozessordnung sehe nicht vor, dass das Verfahren in einem solchen Fall an das Einzelgericht abgegeben werden müsse.
Das Strafgericht gibt am frühen Nachmittag bekannt, ob der Prozess fortgesetzt wird.





