Stadt unterstützt Kampf gegen Neophyten mit finanziellem Beitrag

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Region Zug,

Die Stadt Zug unterstützt die Entfernung invasiver Pflanzenarten auf privaten Grünflächen mit einem finanziellen Beitrag. Anträge können nun eingereicht werden.

Kirschlorbeer Neophyten invasiv
Kirschlorbeer gehört in der Schweiz in die Kategorie der Neophyten. (Symbolbild) - Depositphotos

Invasive Neophyten wie Riesen-Bärenklau, Japanischer Staudenknöterich oder Kirschlorbeer breiten sich stark aus und beeinträchtigen die Natur, die menschliche Gesundheit, Infrastrukturen und die Landwirtschaft.

Die Stadt Zug sorgt auf öffentlichem Grund dafür, die Ausbreitung der Problempflanzen wirksam zu begrenzen.

Da invasive Neophyten auch auf privaten Grünflächen vorkommen, können Grundeigentümerschaften, Mieter, Liegenschaftsverwaltungen und Gartenbaufirmen mit einem finanziellen Beitrag bei der Entfernung von invasiven Pflanzenarten unterstützt werden, wie die Stadt Zug informiert.

Ziel ist es, die Artenvielfalt in der Stadt Zug langfristig zu erhalten.

Voraussetzung für Beitragsgewährung: Massnahmen müssen noch bevorstehen

Der Beitrag umfasst 20 Prozent der anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 2000 Franken pro Parzelle.

Voraussetzung für eine Beitragsgewährung ist, dass die betreffende Fläche im Gemeindegebiet der Stadt Zug liegt und Massnahmen noch bevorstehen. Die Flächen müssen nach der Entfernung wieder naturnah begrünt werden.

Das Gesuch kann online über ein Formular auf der Webseite der Stadt Zug eingereicht werden. Die Beiträge werden nach Abschluss der Arbeiten und Prüfung entsprechender Nachweise ausbezahlt.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular sind über einen Link auf der Webseite der Stadt zu finden.

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