Gisikon LU: Ortsplanung genehmigt – Beschwerde teilweise gutgeheissen

Staatskanzlei Kanton Luzern
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Rontal,

Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung von Gisikon LU genehmigt. Eine Beschwerde dagegen wurde teilweise gutgeheissen.

Gisikon LU
Das Gemeindehaus in Gisikon (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

An der Gemeindeversammlung vom 18. November 2025 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Gisikon eine Gesamtrevision der Ortsplanung. Diese umfasst das Bau- und Zonenreglement (BZR), den Zonenplan, den Teilzonenplan «Gewässerraum» und einen Baulinienplan. Gegen diese Beschlüsse ging eine Verwaltungsbeschwerde ein.

Diese wurde teilweise gutgeheissen und die nötige Anpassung zusammen mit einer weiteren Korrektur durch den Regierungsrat angeordnet. Damit steht die Gesamtrevision der Ortsplanung im Einklang mit den übergeordneten Erlassen und der Richtplanung, weshalb sie der Regierungsrat genehmigen konnte.

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