Asylersatzabgabe: Gemeinde lässt Entscheid gerichtlich prüfen

Die Gemeinde Horw zieht den Entscheid des Luzerner Regierungsrats über Ersatzabgaben wegen fehlender Unterkünfte für Geflüchtete ans Kantonsgericht weiter.

Wie die Gemeinde Horw mitteilt, geht es um Ersatzzahlungen für die Jahre 2022 und 2023, als hauptsächlich wegen des Ukrainekriegs zu wenige Unterkünfte für Geflüchtete vorhanden waren.
Die Gemeinde Horw hat gegen den Entscheid des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern Verwaltungsbeschwerde an den Luzerner Regierungsrat erhoben.
Sie hat unter anderem geltend gemacht, dass die Ersatzabgaben sich auf keine ausreichende gesetzliche Grundlage stützen würden.
Grundsätzliche Frage der Rechtmässigkeit überprüfen
In seinem Entscheid vom 1. April 2025 ist der Luzerner Regierungsrat dieser Argumentation nicht gefolgt und hat die Beschwerde in diesem Punkt abgewiesen.
Zugleich ist er aber zum Schluss gekommen, das Gesundheits- und Sozialdepartement müsse bei der Berechnung der Ersatzabgabe die Hälfte der 64 Plätze berücksichtigen, welche die Gemeinde in einem Hotel als Unterkunft angeboten hatte.
Die Gemeinde Horw hat den Entscheid analysiert und entschieden, das Verfahren an das Kantonsgericht Luzern weiterzuziehen, um die grundsätzliche Frage der Rechtmässigkeit der Ersatzabgaben gerichtlich überprüfen zu lassen.