Horw: Brändistrasse wegen Sanierung nur einspurig befahrbar

Ab 17. März 2025 beginnen die Sanierungsarbeiten auf der Brändistrasse in Horw. Es kommt zu Verkehrseinschränkungen, die bis Ende August andauern werden.

Ab Montag, 17. März, wird die nördliche Brändistrasse ab der Kantonsstrasse saniert, berichtet die Gemeinde Horw. Die umfangreichen Arbeiten dauern bis Ende August.
In den letzten Jahren gab es rege Bautätigkeiten auf der Brändistrasse. Nun folgt in Koordination mit dem Neubau «Blickfeld» die Sanierung des nördlichen Abschnittes; der heutige Belag ist schadhaft und die Oberflächenentwässerung ist unzureichend.
Nebst der Sanierung der Beläge wird die Wasserleitung erneuert und die Strassenentwässerung optimiert. Das ostseitige Trottoir und die Parkierung werden neu gestaltet. Die öffentliche Beleuchtung wird an die neue Gehwegführung angepasst. Der Deckbelag wird voraussichtlich im Jahr 2026 erstellt.
Einbahnregelung während der Sanierung
Die Arbeiten haben Auswirkungen auf den Strassenverkehr auf der nördlichen Brändistrasse. Von der Kantonsstrasse in die Brändistrasse wird Einbahn in Fahrtrichtung Süd/Krienserstrasse gelten.
Das Fahrverbot bei der Gabelung der Brändistrasse vor der Hausnummer 17 wird temporär aufgehoben. Die Wegfahrt ist somit über den südlichen Abschnitt der Brändistrasse in die Krienserstrasse möglich. Für die Anwohnenden südlich des Fahrverbots ändert sich grundsätzlich nichts.
Im Baustellenbereich kann von der Kantonsstrasse her zu den Grundstücken zugefahren werden. Es muss jedoch mit Einschränkungen und kurzen Wartezeiten gerechnet werden.
Radverkehr erhält Umleitung über Schäferweg
Für den Fuss- und Radverkehr ist die Nutzung der Brändistrasse in beiden Richtungen möglich. Für den Veloverkehr zur Kantonsstrasse wird je nach Bauetappe eine Umleitung über den Schäferweg (Familiengartenareal) eingerichtet.