Bezirksgemeinde Küssnacht Anfang Dezember 2025

Nau.ch Lokal
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Küssnacht,

Begehren zum Voranschlag 2026 müssen bis 31. Mai 2025 bei der Bezirkskanzlei Küssnacht eingereicht und umfassend begründet werden.

Das Dorfzentrum der Gemeinde Küssnacht (SZ).
Das Dorfzentrum der Gemeinde Küssnacht (SZ). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie der Bezirk Küssnacht mitteilt, findet die Bezirksgemeinde zum Voranschlag 2026 am 9. Dezember 2025 statt.

Begehren, Anträge und Eingaben, die den Voranschlag 2026 betreffen und an der Budgetgemeinde vom 9. Dezember 2025 zu behandeln sind, müssen bis spätestens am 31. Mai 2025 der Bezirkskanzlei eingereicht werden.

Die Eingaben sind umfassend zu begründen. Verspätete Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Das Deckblatt, auf dem die erforderlichen Beilagen erwähnt sind, können ist auf der Webseite des Bezirks aufgeschaltet.

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