Stadt Luzern

    Kanton Luzern: Bauschutt und Grünabfall – Ablagern im Wald ist verboten

    Staatskanzlei Kanton Luzern
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    Luzern,

    Im Luzerner Wald landen immer wieder Geräte, Ziegel oder Gartenabfälle. Wer solche Ablagerungen entdeckt, kann sie der Gemeinde oder dem Förster melden.

    Kanton Luzern
    Schweizer und Luzerner Flaggen bei der Seebrücke in der Stadt Luzern (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Im Wald werden immer wieder abgelagerte Materialien gefunden: Geräte, Bauschutt, Ziegel, behandeltes Holz oder auch Garten- und sonstige Grünabfälle. Das Ablagern von waldfremdem Material im Wald ist verboten. Der Wald ist grundsätzlich allen frei zugänglich, gleichzeitig gehörter er jemandem.

    Fremde Ablagerungen und Abfälle sind im eigenen Wald ein genauso grosses Ärgernis wie im eigenen Garten. Sie verursachen Schäden an der Natur, Kosten für die Allgemeinheit und mindern das Naturerlebnis, das uns der Wald bieten kann. Helfen Sie mit, Sorge zu unserem Wald zu tragen.

    Wer solche Materialien im Wald entdeckt, kann diese der Gemeinde, der/dem zuständigen Försterin oder Förster oder (anonym) über das Meldeformular Waldrecht mitteilen. Die Kosten für die Entsorgung müssen grundsätzlich die Verursacherinnen und Verursacher bezahlen. Wenn diese nicht gefunden werden, übernimmt die Gemeinde die Entsorgung. In diesem Fall trägt die Allgemeinheit die Kosten.

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