Kanton Luzern: Bis zu 500 Franken für stehen gelassene Bäume

Der Kanton Luzern entschädigt Waldeigentümerinnen und -eigentümer, die abgestorbene oder ökologisch wertvolle Bäume zugunsten der Biodiversität stehen lassen.

Durch die extreme Trockenheit und Hitze im Jahr 2026 wurden viele Laubbäume, speziell Buchen und auch Weisstannen geschädigt. Leider werden sich viele dieser Bäume voraussichtlich nicht erholen können und in der Folge absterben. Dort, wo sie kein Sicherheitsrisiko darstellen, sollen sie zu Gunsten der Biodiversität möglichst stehen gelassen werden.
Sie bieten nämlich wertvollen Lebensraum für seltene Arten. Der Kanton Luzern entschädigt Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer für stehen gelassene, abgestorbene Laubbäume oder Weisstannen: ab Brusthöhendurchmesser (BHD) 40 cm mit Fr. 60.–/Stück und ab BHD 60 cm mit Fr. 100.–/Stück. Es müssen mindestens vier zusammenstehende Bäume sein.
Das Stehen lassen von lebenden dicken Laubbäumen (BHD > 50cm) oder Weisstannen (BHD > 70 cm) mit Spechtlöchern oder anderen ökologisch wertvollen Strukturen wird mit Fr. 500.–/Stück entschädigt. Kontaktieren Sie die zuständige Forstfachperson.






