Luzern lehnt reduzierten Mehrwertsteuersatz ab

Luzern lehnt den Mehrwertsteuersatz von 3,8 Prozent auf Beherbergungen ab, da sich der Tourismus erholt hat und weitere Vergünstigungen nicht nötig sind.

Wie die Stadt Luzern mitteilt, hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) den Schweizerischen Städteverband (SSV) eingeladen, am Vernehmlassungsverfahren «Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen» teilzunehmen.
Für die Erarbeitung einer Stellungnahme aus Sicht der Städte und städtischen Gemeinden lädt der SSV die Stadt Luzern dazu ein, ihre Einschätzung zur Vorlage kundzutun.
Der Stadtrat anerkennt die grosse volkswirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für die Stadt Luzern und die gesamte Region. Gleichzeitig lehnt er jedoch die Fortführung des MWST-Sondersatzes von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen ab.
Reduzierter Mehrwertsteuersatz entfällt
Volkswirtschaftlich betrachtet sind die ursprünglichen Beweggründe für die Einführung des reduzierten Steuersatzes weggefallen. Der Tourismussektor verzeichnete in der Stadt Luzern mit 1,4 Millionen Logiernächten im Jahr 2024 ein Rekordjahr, was darauf hindeutet, dass sich die Branche vollständig von der Coronapandemie erholt hat.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine weitere Unterstützung durch einen reduzierten Mehrwertsteuersatz nicht notwendig. Die Stadt Luzern definiert in der «Vision Tourismus Luzern 2030» eine Tourismusentwicklung, die im Einklang mit den Bedürfnissen der Luzerner Stadtbevölkerung steht.
Mit Blick auf die angestrebte Balance zwischen Tourismusentwicklung und regionaler Tragfähigkeit sieht der Stadtrat keinen Anlass, den Gästezuwachs durch steuerliche Vergünstigungen zusätzlich zu fördern. Die Aufhebung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsbetriebe würde ausserdem zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beitragen, indem zusätzliche Einnahmen generiert werden.
Auf der städtischen Webseite unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine Stellungnahme gegenüber dem Städteverband publiziert.





