Stadt Luzern

Neues Gesetz erleichtert Zugang für Schwyzer Kinder zur Musikschule

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Der Musikschulunterricht wird vereinheitlicht und der Zugang erleichtert. Die Regierung hat das neue Musikschulgesetz in die Vernehmlassung geschickt.

Musikschule
Die Mehrkosten sind auf einen Zuwachs an Schülerinnen und Schülern und höhere Lehrpersonengehälter zurückzuführen. (Symbolbild) - keystone

Der Gesetzesentwurf umschreibe die Aufgaben der verschiedenen Instanzen und Institutionen, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Künftig werden die Gemeinden für den Musikunterricht sorgen und die anerkannten Musikschulen ein musikalisches Mindestangebot gewährleisten und die musikalische Bildung fördern müssen.

Das Gesetz macht auch Vorgaben zur Ausbildung, Anstellung und Besoldung der Musikschullehrpersonen an anerkannten Musikschulen. Nur so sei es möglich, dass die Musikschule Angebote zu vergleichbaren Bedingungen machen könnten. Und dass für Kinder und Jugendliche im ganzen Kanton das Erlernen eines speziellen Instruments oder eine spezielle Förderung auch ausserhalb der Wohngemeinde zu ähnlichen Bedingungen möglich werde.

Neues Gesetz basiert auf der Musikschulinitiative

Die Finanzierung der Musikschulen soll künftig grundsätzlich über Beiträge des Kantons, der Gemeinden und der Eltern erfolgen, wie es weiter heisst. Das Gesetz schafft auch die Grundlage für ein kantonales Talentförderprogramm, welches die Teilhabe an Bundesgeldern aus dem Programm «Junge Talente Musik» ermöglicht.

Erhebliche Unterschiede bei Gehältern und Arbeitsbedingungen der Musikschullehrer

Das neue Gesetz basiert auf der Musikschulinitiative, die der Kantonsrat Ende Oktober vergangenen Jahres angenommen hatte. Das Volksbegehren eines überparteilichen Komitees verlangte, dass alle Kinder und Jugendlichen im Kanton Schwyz Zugang erhalten sollen zu einem «zeitgemässen, bedarfsgerechten und qualitativ gesicherten Instrumental- und Vokalunterricht». Im Weiteren forderte es einheitliche Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen an den Musikschulen.

Bislang gab es im Kanton Schwyz teils erhebliche Unterschiede bei Löhnen und Arbeitsverhältnissen der Musikschullehrkräfte. Zudem gab es nicht in allen Gemeinden Musikschulangebote.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Dezember.

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