Schuldienste: SP Luzern unterstützt Erhöhung Pensenmindestvorgaben

Die SP des Kantons Luzern unterstützt die Erhöhungen der Pensenmindestvorgaben der Schuldienste. Und macht konkrete Vorschläge zu nötigen Prozenten.

Die Pensen-Mindestvorgaben haben sich seit der Gründung der Schuldienste vor rund 30 Jahren nur marginal verändert. Nun sollen die Mindestvorgaben für die Pensen der Schulpsychologen als auch der Schulsozialarbeiteren erhöht werden.
Die SP unterstützt die Überprüfung der Pensenmindestvorgaben bei den Schuldiensten und sieht den Handlungsbedarf.
Die Zahl der Lernenden mit psychischen Problemen und Verhaltensschwierigkeiten dagegen hat zugenommen. In Folge darauf stieg auch die Belastung der Schuldienste stark an. Es werden häufiger Kriseninterventionen verlangt und es herrscht ein Mangel an Zeit für präventive Aufgaben, sowie Beratung und interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Dadurch sind die Qualität der Angebote und die Chancengerechtigkeit gefährdet.
Kantonaler Anspruch auf vergleichbares Volksschulangebot ist umzusetzen
«Schuldienste müssen ihre vorgesehenen Aufgaben und Zuständigkeiten vollständig qualitativ hochstehend, professionell und unter guten Rahmenbedingungen wahrnehmen können, um Chancengerechtigkeit für Lernende zu garantieren», sagt Elin Elmiger, SP-Kantonsrätin und Mitglied der kantonalen Bildungs- und Kulturkommission .
Dass die Schuldienste je nach Priorität oder finanziellen Möglichkeiten von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich aufgestellt sind, vermindert die Chancengerechtigkeit der Lernenden und benachteiligt sie.
Der kantonale Anspruch auf ein vergleichbares, qualitativ hochstehendesVolksschulangebot ist umzusetzen und entsprechend sind die Mindestvorgaben für die Pensenschlüssel zu erhöhen.
SP befürwortet vorgeschlagene Erhöhung der Mindestvorgabe für Schulpsychologischen Dienst – als «Minimum»
Die SP befürwortet die vorgeschlagene Erhöhung der Mindestvorgabe für den Schulpsychologischen Dienst um 30 Prozent. Allerdings sieht sie das als ein Minimum an.
Die Anzahl der Abklärungen zu Sonderschulfragen ist kantonal stark angestiegen. Es konnten nicht mehr alle Fälle bis Ende Schuljahr bearbeitet werden, sodass sich die Abarbeitung der pendenten Fälle nach den Sommerferien weiterzog.
Das ist nicht nur für die Fachpersonen, sondern insbesondere für das Kind stark belastend, da es beispielsweise ohne Unterstützungsleistungen ins nächste Schuljahr starten muss, auch wenn es Anspruch darauf hätte.
Mindestvorgabe für Schulsozialarbeit soll auf 40 Prozent erhöht werden
Die SP unterstützt auch die vorgeschlagene Erhöhung der Mindestvorgabe für die Schulsozialarbeit im Sinne eines absoluten Minimums.
Die Erhöhung ist aus SP-Sicht allerdings zu knapp bemessen. Eine Fachperson mit einer 100-Prozent-Stelle wäre für 600 Schüler zuständig, gemäss Qualitätsrichtlinien des Schulsozialarbeitverbands sollte eine Vollzeitstelle aber maximal 400 Schüler abdecken.
Während Kriseninterventionen und Beratungen zugenommen haben, bemängeln fast 90 Prozent der befragten Fachpersonen und Schulleitungen fehlende Ressourcen für Prävention, Früherkennung und Netzwerkarbeit. Deshalb fordert die SP eine Erhöhung der Mindestvorgabe für die Schulsozialarbeit um 40 Prozent.
SP fordert mindestens 30 Prozent mehr für die Logopädischen Dienste
Darüber hinaus ist die SP mit dem Verzicht auf die Pensenerhöhung bei den Logopädischen Diensten und den Psychomotorik-Therapiestellen nicht einverstanden.
Wie von der Regierung ausgeführt, sind die mehrheitlich stabilen Fallzahlen mutmasslich darauf zurückzuführen, dass die Schulen teilweise Rücksicht auf die angespannte Personalsituation und die vakanten Stellen beim Logopädischen Dienst und der Psychomotorik-Therapiestellen nehmen und sich mit Anmeldungen zurückhalten.
Vor diesem Hintergrund stellen die Fallzahlen keine wirkliche Bemessungsgrundlage dar. Sie sind vielmehr Ausdruck einer fragwürdigen Praxis, bei der die Rechte der Kinder aussen vor bleiben. Der Fachkräftemangel darf nicht davor abschrecken, den minimalen Pensenbedarf zu erhöhen. Die benötigten Stellen bei den Logopädischen Diensten und den Psychomotorik-Therapiestellen sollen sichtbar gemacht werden.
Die SP erwartet, dass die Situation in der Logopädie mit genügend Ressourcen angegangen wird und fordert deshalb auch bei den Logopädischen Diensten und den Psychomotorik-Therapiestellen eine Erhöhung der Mindestvorgabe der Pensen um mindestens 30 Prozent.
Für einen bedarfsorientierten Pensenschlüssel
Zudem spricht sich die SP für einen bedarfsorientierten Pensenschlüssel aus. Die ausgeführten Schwierigkeiten der Regierung bei der Bemessung eines solchen Schlüssels sind zwar nachvollziehbar, allerdings vermisst die SP konstruktive Lösungsansätze der Regierung zur Unterstützung besonders betroffener Gemeinden.
«Die SP erwartet, dass die Kantonsbeiträge für Schulen mit hohem Anteil fremdsprachiger oder verhaltensauffälliger Kinder entsprechend erhöht werden, damit die Schulen diese zusätzlichen Ressourcen auch in ihren Schuldienst investieren können», unterstreicht Elin Elmiger.





