Stadt Luzern

Stadtrat Luzern legt überarbeitete Billettsteuer vor

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Luzern,

Der Stadtrat will an der Billettsteuer festhalten, den Steuersatz bei zehn Prozent belassen. Statt Freigrenze soll es einen Freibetrag von 50'000 Franken geben.

Luzern Stadt Vierwaldstättersee Panoramaansicht
Ein Blick auf die Stadt Luzern. (Symbolbild) - Pixabay

Wie die Stadt Luzern schreibt, ist die Billettsteuer für den Stadtrat nicht nur ein wichtiges Mittel der Kultur- und Sportförderung in der Stadt Luzern, sondern auch für die Abgeltung von Zentrumslasten im Kultur- und Sportbereich.

Der Grosse Stadtrat hat im Juni 2024 den Bericht und Antrag «Billettsteuer» betraten und ihn aus diversen Gründen zurückgewiesen. Nach umfangreichen Abklärungen legt der Stadtrat nun eine überarbeite Version vor.

Er beantragt, an der Billettsteuer festzuhalten, den Steuersatz bei zehn Prozent zu belassen, die Freigrenze in einen Freibetrag umzuwandeln und auf 50'000 Franken zu erhöhen. Dies führt zu einer vollständigen Befreiung von der Billettsteuer von beinahe der Hälfte der bisher steuerpflichtigen Veranstaltungen.

Signifikanter Beitrag zur Kultur- und Sportförderung

Die Billettsteuer wird in der Stadt Luzern seit 1920 erhoben und trägt zu einem grossen Teil zu den verfügbaren Mitteln für die Kultur- und Sportförderung der Stadt Luzern bei. Seit 1990 besteht ein Reglement zur zweckgebundenen Verwendung der Billettsteuereinnahmen.

Die Billettsteuer ermöglicht, die Kultur- und Sportförderung und damit insbesondere die Förderung der freien Szene sowie des Breiten- und Jugendsports in der Stadt Luzern verlässlich zu finanzieren.

Sie ist zudem zentral für die Umsetzung der Kulturagenda 2030 und des Sportkonzepts 2030.

Entlastung kleinerer Veranstaltenden

Nach eingehender Beurteilung von verschiedenen Varianten hält der Stadtrat weiterhin an der Billettsteuer fest, weil diese auch eine teilweise Abgeltung für die Zentrumslasten in den Bereichen Kultur und Sport darstellt.

Der Steuersatz wird auch im überarbeiteten Bericht und Antrag bei zehn Prozent belassen. Die bisherige Freigrenze von 10'000 Franken wird in einen Freibetrag umgewandelt und auf 50'000 Franken erhöht.

Der höhere Freibetrag von 50’000 Franken befreit rund die Hälfte (55) der 2023 erhobenen 126 Veranstaltenden (Stand 2023) von der Billettsteuer. Für Veranstaltende bringt die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag eine bessere Planungssicherheit.

Mit der Einführung des Freibetrags reduziert sich der jährliche Ertrag aus der Billettsteuer um rund 450’000 Franken. Im Rahmen der Budgetierung 2026 werden die Auswirkungen auf die Gestaltung des Globalbudgets 2026 von Kultur und Sport geklärt.

Mehr Flexibilität

Zur Vereinfachung des Systems sieht der Stadtrat vor, die heutigen vier Fonds abzuschaffen und durch einen einzigen Fonds zu ersetzen. Der Fonds wird durch die Erträge aus der Billettsteuer geäufnet.

Die Lösung mit nur einem Förderfonds für Kultur und Sport ermöglicht mehr Flexibilität bei der Verwendung der Gelder. Als Zielwert gilt, dass rund 60 Prozent an die Kultur ausbezahlt wird, 40 Prozent an den Bereich Sport.

Eine Fondslösung bietet zudem den Vorteil, dass Ende Jahr nicht verwendete Gelder nicht verfallen und dem Jahresergebnis zugerechnet werden. Damit wird die Zweckbindung der Billettsteuer gewährleistet.

Der B+A Billettsteuer wird voraussichtlich an der Grossstadtratssitzung vom 20. Februar 2025 behandelt.

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