Pluralinitiative für Freizeitanlage vorübergehend sistiert

Gemeinde Wangen SZ
Gemeinde Wangen SZ

March-Höfe,

Wangen SZ und das Initiativkomitee haben das Verfahren zur Spiel- und Freizeitanlage in Siebnen bis April 2026 ausgesetzt, um eine gemeinsame Lösung zu prüfen.

Einfahrtsstrasse Richtung Wangen (SZ).
Einfahrtsstrasse Richtung Wangen (SZ). - Nau.ch / jpix.ch

Wie die Gemeinde Wangen SZ mitteilt, haben am 6. Juni 2025 Initiantinnen und Initianten die Pluralinitiative «Ja zu einer Spiel- und Freizeitanlage in Siebnen» eingereicht. Die Initiative wurde mit einem Begleitschreiben sowie 304 durch die Einwohnerdienste der Gemeinde Wangen SZ beglaubigten gültigen Unterschriften eingereicht.

Der Gemeinderat hat die Initiative an seiner Sitzung vom 5. September 2025 für gültig erklärt und sie im Amtsblatt publiziert. Gegen die Gültigerklärung sind keine Beschwerden eingegangen.

Nach Rechtskraft der Gültigerklärung muss der Gemeinderat von Gesetzes wegen innert sechs Monaten seinen Antrag oder seinen Gegenvorschlag der Gemeindeversammlung vorlegen.

Kooperativer Dialog zur vertieften Prüfung

In der Folge haben zwischen dem Initiativkomitee und dem Gemeinderat konstruktive Gespräche stattgefunden. Dabei wurde gemeinsam festgestellt, dass das Anliegen einer Spiel- und Freizeitanlage in Siebnen grundsätzlich auf Interesse stösst und weiterverfolgt werden soll.

Beide Seiten haben sich darauf verständigt, die Thematik im Rahmen eines kooperativen Prozesses vertieft zu prüfen und gemeinsam weiterzuentwickeln.

Vor diesem Hintergrund und um die erwähnte sechsmonatige Frist zu unterbrechen hat das Initiativkomitee die Sistierung des laufenden Verfahrens bis Ende April 2026 beantragt.

Zeit für gemeinsame Lösungen

Die Sistierung ermöglicht es, genügend Zeit zu haben, um im Dialog zwischen der Gemeinde und dem Initiativkomitee eine gemeinsam tragfähige Lösung für eine mögliche Umsetzung zu erarbeiten. Der Gemeinderat begrüsst diesen Schritt und sieht darin eine Chance, die Anliegen der Bevölkerung in einem offenen und partnerschaftlichen Austausch weiterzuentwickeln.

Die Sistierung ist als vorübergehende Massnahme zu verstehen. Sie kann vom Initiativkomitee jederzeit aufgehoben werden, womit das Verfahren weitergeführt wird.

Die Gemeinde Wangen SZ und das Initiativkomitee werden zu gegebener Zeit gemeinsam über die weiteren Schritte informieren.

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