Neuer Fussgängerstreifen in Hergiswil bei Willisau abgelehnt
Hinterland 25.08.2022 - 20:08
Wie die Gemeinde Hergiswil bei Willisau meldet, wurde der Fussgängerstreifen Hinterdorf erneut abgelehnt.
Neben dem höheren Verkehrsaufkommen werden die Schüler der fünften und sechsten Klasse seit Schuljahr 2021/2022 im Schulhaus Sagenmatt Hübeli unterrichtet und mit dem Postauto transportiert. Viele Schüler müssen somit im Bereich der Kreuzstiegenstrasse beziehungsweise nordwestlich davon die Dorfstrasse überqueren, um zur Haltestelle Vordere Säge zu gelangen.
Viele Wanderer sowie ältere und betagte Personen, welche vom St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, Richtung Schachenmatt spazieren, überqueren weiterhin die Strasse an dieser Stelle. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass durch einen Fussgängerstreifen der Vortritt der Fussgänger in diesem Abschnitt besser geregelt wird.
Es fand mit einem Vertreter der zuständigen kantonalen Stelle Verkehr und Infrastruktur (vif) vor Ort eine Besichtigung statt, damit der Standpunkt der Gemeinde aufgezeigt werden konnte. Betreffend genauem Standort des Fussgängerstreifens war man offen.
Voraussetzungen für einen weiteren Fussgängerstreifen nicht da
Das vif hat nun schriftlich mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für die Anordnung eines weiteren Fussgängerstreifens entlang der Dorfstrasse nicht gegeben sind und der Antrag somit abgelehnt wird. Begründet wird dieser Beschluss damit, dass ein Fussgängerstreifen sicher betrieben werden kann, wenn dieser innerhalb von fünf Stunden mindestens von 100 querenden Fussgängern begangen wird.
Aufgrund der Siedlungsstruktur der Gemeinde Hergiswil bei Willisau ergibt sich gemäss vif kein ausreichendes Querungsbedürfnis über die Dorfstrasse. Bei nicht ausreichenden Fussgängermengen besteht zudem die Gefahr, dass die Fahrzeuglenkenden nicht am Fussgängerstreifen anhalten (Gewöhnungseffekt) und so gerade Kinder gefährdet werden.
Die Fahrbahn kann auch ohne Vortritt gequert werden
Weiter wird begründet, dass es aufgrund der geringen Fahrzeugmenge auf der Dorfstrasse nicht nur sicherer, sondern auch komfortabler sei, die Fussgänger an der Stelle queren zu lassen, wo sie sich am sichersten fühlen. Die Zeitlücken zwischen den Fahrzeugen sei genügend gross, sodass die Fahrbahn auch ohne Vortritt gequert werden kann.
Kinder, welche westlich der Dorfstrasse wohnen (Bachhalde, Schachenmatt) können gemäss Schreiben die Dorfstrasse mit den beiden Fussgängerstreifen beim Gasthaus Kreuz und bei der Dorfrasse 32 Richtung Schulhaus queren. Der Gemeinderat hat diesen Beschluss mit Bedauern und teilweisem Unverständnis entgegengenommen.