Neue Bauordnung verzögert sich wegen Beschwerden

Obwohl die Chamer Ortsplanung vom Regierungsrat teilgenehmigt wurde, sorgen Gerichtsbeschwerden für Verzögerungen. Vorerst gilt das alte Baurecht weiter.

Wie die Gemeinde Cham informiert, hat die Stimmbevölkerung am 28. September 2025 die Nutzungsplanungsrevision beschlossen. Aufgrund von eingegangenen Beschwerden kommt es beim Inkrafttreten von Bauordnung, Zonenplan und Parkplatzreglement zu Verzögerungen.
Am 31. März 2026 genehmigte der Regierungsrat die neuen Grundlagen der Ortsplanung grossmehrheitlich im Rahmen einer Teilgenehmigung. Gegen diesen Entscheid wurden Beschwerden beim Verwaltungsgericht eingereicht. Dadurch verzögert sich das Inkrafttreten der neuen Bauordnung, des Zonenplans und des Parkplatzreglements.
Wann die Nutzungsplanungsrevision rechtskräftig wird, ist derzeit offen. Bis dahin gelten weiterhin die bestehenden Vorschriften. Bauherrschaften müssen ihre Projekte vorerst nach der aktuell gültigen Bauordnung und den geltenden Planungsinstrumenten umsetzen.
Neue Regeln für die Entwicklung von Cham
Auch gemeindliche Projekte könnten betroffen sein. «Wir bedauern die Verzögerung, weil damit wichtige Vorhaben für Cham ausgebremst werden. Vom preisgünstigen Wohnraum über die Entwicklung zentraler Gebiete bis hin zum dringend benötigten Schulraum», sagt Gemeindepräsident Georges Helfenstein, Vorsteher Planung und Hochbau. Der Gemeinderat wird die Auswirkungen der hängigen Verfahren analysieren und das weitere Vorgehen prüfen.
Mit der Nutzungsplanungsrevision schafft die Gemeinde Cham die planerischen Grundlagen für die zukünftige Entwicklung. Ziele der Revision sind unter anderem die Förderung von preisgünstigem Wohnraum, der Schutz ortsbildprägender Quartiere, grünere und qualitativ hochwertige Aussenräume sowie die verbindliche Festlegung des gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerraums.




