Kanton Luzern darf elektronisches Abstimmen testen

Der Bundesrat hat dem Kanton Luzern eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Die Erlaubnis gilt für ein limitiertes Elektorat bis Ende November 2028.

Damit ermöglicht die Landesregierung dem Kanton Luzern die Wiederaufnahme der E-Voting-Versuche. Luzern setzt das System der Post ein, das bereits in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau und Graubünden läuft.
Die Bundeskanzlei zieht eine positive Bilanz der seit 2023 laufenden Versuche. Die Kantone konnten die E-Voting-Ergebnisse planmässig ermitteln – mit einer Ausnahme: Im März 2026 konnten in Basel-Stadt 2048 Stimmen wegen Fehlern bei der Handhabung von USB-Sticks nicht ausgezählt werden. Ein Systemfehler lag nicht vor. Der Bund erachtet eine Wiederholung des Vorfalls als sehr unwahrscheinlich.
Luzern will E-Voting für die rund 6900 Auslandschweizer Stimmberechtigten öffnen. Beim Urnengang vom 27. September werden damit voraussichtlich 181'000 Stimmberechtigte in den Kantonen St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Luzern zum E-Voting zugelassen sein. Das sind 3,24 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Regierung von Basel-Stadt hatte nach der Panne vom März entschieden, die E-Voting-Versuche im laufenden Jahr auszusetzen.
E-Voting-Versuche sind in der Schweiz seit über 20 Jahren zugelassen. Im Kanton Luzern konnten von 2010 bis 2019 Auslandschweizerinnen und -schweizer auf diesem Kanal abstimmen. Damals wurde ein System des Kantons Genf genutzt.





