Verteidiger fordern Freisprüche für Luzerner Rinderhalterpaar

Die Verteidiger des der Tierquälerei beschuldigten Rinderhalterpaars haben vor dem Kriminalgericht Luzern Freisprüche verlangt. Die Anklage beruhe nur auf Einschätzungen der Verwaltung, kritisierten sie die Arbeit der Staatsanwaltschaft.

Das Ehepaar soll 2017 auf seinen sieben Höfen 600 Rinder arg vernachlässigt haben. Eingeschritten waren die Behörden, nachdem eine Amtstierärztin bei der Kontrolle eines Hofes ein totes Kalb in einem verdreckten Stall vorgefunden hatte.
Der Verteidiger des 66-jährigen Beschuldigten kritisierte das Verfahren. Eine strafprozessuale Untersuchung der Staatsanwaltschaft habe es nie gegeben, sagte er. Die Anklage stütze sich auf verwaltungsrechtliche Einschätzungen. Ob der Anfangsverdacht der Veterinärbehörde zugetroffen habe, sei nie untersucht worden. Experten seien keine befragt worden.
Die Anklage enthalte zwar viel Papier und viele Fotos und Videos, sagte der Verteidiger des Beschuldigten. Ein solches Foto zeige nur eine Momentaufnahme, beweise aber keine gesetzesrelevante Vernachlässigung des Tiers.
Dass sich sein Mandant nicht ausreichend um den Betrieb seiner Höfe gekümmert haben soll, wies der Verteidiger zurück. Ohne akribische Buchführung liessen sich sieben Höfe nicht wirtschaftlich führen, sagte er.
Der Verteidiger der 62-jährigen Frau verneinte, dass diese Tierhalterin im tierschutzrechtlichen Sinn gewesen sei. Der Eintrag in der Tierverkehrsdatenbank genüge dafür nicht, sagte er. Seine Mandantin habe die Rinder weder gepflegt noch gefüttert, sie habe auch keine Aufträge erteilt.
Auch der Verteidiger der Beschuldigten kritisierte die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Er beantragte die Befragung von Angestellten und des Veterinärdienstes als Zeugen. Das Kriminalgericht will dies bei seiner Urteilsberatung prüfen.








