Urner Landrat will die Entschädigung bei Wolfsrissen ausweiten

Uri,
Im Kanton Uri sollen Nutztierhaltende bei Wolfsrissen künftig entschädigt werden, wenn ein bewilligtes Herdenschutzkonzept vorliegt und auch wenn der Bund nicht zahlt. Der Landrat hat die Teilrevision der kantonalen Jagdverordnung einstimmig gutgeheissen.

Seit dem 1. Februar 2025 beteiligt sich der Bund an den Kosten von Wolfrissen bei Nutztieren nur noch, wenn «zumutbare Herdenschutzmassnahmen», etwa der Einsatz von Herdenschutzhunden, umgesetzt wurden. Die bisherige kantonale Jagdverordnung liess es nicht zu, dass der Kanton Uri Entschädigungen auszahlt, die über das Bundesrecht hinausgehen.
Mit dem Ja zur Teilrevision schliesst der Kanton Uri diese Gesetzeslücke und sorgt dafür, dass die Halterinnen und Halter von Nutztieren bei Wolfsrissen auch dann entschädigt werden, wenn sie ein bewilligtes Herdenschutzkonzept wie die ständige Behirtung mit geschützter Nachtweide und Schlechtwetterweide umsetzen.
In der Eintretensdebatte sprachen sich die Fraktionssprecherinnen und -sprecher der Mitte, FDP, SVP und GLP für die geplanten Änderungen aus. Mit der Vorlage leiste man einen wertvollen Beitrag für die Alpwirtschaft, sagte Franz Gisler (Mitte). Ohne gesicherte Entschädigung würden Kleinviehalpen nicht mehr bestossen, warnte Reto Tresch (SVP).
Kritischere Wortmeldungen kamen von den Grünen. Martina Wüthrich betonte, die Sicht der Umweltschutzverbände dürfe nicht vernachlässigt werden und müsse ebenfalls berücksichtigt werden. «Nicht nur die Landwirtschaft.»
Der Urner Regierungsrat rechnet mit Mehrkosten von 20'000 Franken jährlich. Sie hängen natürlich stark von den Wolfsrissen ab.
Gemäss Bericht an das Parlament zählte der Kanton Uri im vergangenen Alpsommer 85 Kleinviehalpen mit rund 17'600 Schafen. Dies zeige, dass die Schafhaltung im Kanton «mehr als nur ein Hobby» sei, sagte Sicherheitsdirektorin Céline Huber (Mitte) in der Debatte.





