Bezirksrat Küssnacht passt Ressort nach Regierungsratsentscheid an

Schwyzer Regierungsrat hebt die Suspendierung des Bezirksrats René Hunziker teilweise auf.

Der Schwyzer Regierungsrat hat eine Beschwerde des Küssnachters Bezirksrats René Hunziker gegen seine Suspendierung teilweise gutgeheissen. Das Strafverfahren gegen Hunziker wegen mutmasslicher Amtsgeheimnisverletzung bleibt vom neuesten Entscheid unberührt.
Der Schwyzer Regierungsrat hatte am Dienstag entschieden, die Beschwerde von René Hunziker (SVP) gegen seine Suspendierung teilweise gutzuheissen, wie der Bezirk Küssnacht am Mittwochabend mitteilte. Zwar bestätigte er Verfehlungen, hält die vom Bezirksrat verhängte Amtsenthebung jedoch für zu streng. «Mildere Massnahmen» wären «gerechtfertigt» gewesen, hiess es.
Der Entscheid betrifft einen Konflikt innerhalb des Bezirksrats. Im April hatte der Bezirksrat Hunziker wegen interner Spannungen und mutmasslicher Amtsgeheimnisverletzung für sechs Monate freigestellt und Strafanzeige eingereicht.
Organisatorische Änderungen und laufendes Strafverfahren
Seit Anfang Mai durfte Hunziker sein Amt wieder ausüben. Der Regierungsrat hatte einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen. Auf die Suspendierung hatte Hunziker mit einer Aufsichtsanzeige gegen Bezirksammann Ebert reagiert, die nun abgewiesen wurde, wie es in der Mitteilung hiess.
Der Bezirksrat akzeptiere den Entscheid und werde ihn nicht am Verwaltungsgericht anfechten, heisst es in der Mitteilung. Gleichwohl sehe er sich «verpflichtet», organisatorische Anpassungen vorzunehmen.
So habe er entschieden, den Bereich Hochbau vom Ressort Infrastruktur an das Ressort Planung, Umwelt und Verkehr zu übertragen. Dies, weil es in den letzten Jahren zu «vermeidbaren Projektverzögerungen, Kostenüberschreitungen und Verfahrensfehlern» gekommen sei.
Das Strafverfahren gegen Bezirksrat Hunziker wegen mutmasslicher Verletzung des Amtsgeheimnisses läuft weiter.