Im Kanton Schwyz dürfen Apotheken mehr Impfungen verabreichen

Die Apotheken im Kanton Schwyz dürfen gesunde Erwachsene künftig auch gegen Masern, Mumps oder Tetanus impfen. Der Kanton hat die Liste mit den erlaubten Impfungen, die in Apotheken ohne ärztliche Verordnung verabreicht werden dürfen, verlängert.

Wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte, ist das Impfen in den Schwyzer Apotheken seit 2016 erlaubt. Allerdings waren nur Impfungen gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Grippe, Covid-19 sowie Hepatitis zugelassen.
Die Liste wird nun erheblich verlängert. Neu dazu kommen Diphterie, Herpes Zoster, Humane Papillomaviren (HPV), Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV), Masern, Meningokokken, Mumps, Pertussis, Pneumokokken, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut und Varizellen.
Mit der erweiterten Impfliste in Apotheken werde das bewährte niederschwellige Angebot für die Bevölkerung gestärkt und erweitert, teilte die Staatskanzlei mit. Eine Impfung schütze die geimpfte Person und die Umgebung vor ansteckenden Krankheiten und vor schweren Verläufen. In der Schweiz verfügbare Impfstoffe seien sicher und wirksam.






