Kantonsrat will leitende Stellen nicht an Schweizer Pass koppeln

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Keine Schweizer Passpflicht für Führungspersonen in Zuger Verwaltungen und Schulen: Das Zuger Kantonsparlament hat eine SVP-Motion mit 48 zu 29 Stimmen abgelehnt, die das Schweizer Bürgerrecht als Voraussetzung für Leitungsfunktionen verlangte.

Die SVP des Kantons Zug forderte, dass Personen für höhere, leitende Funktionen zwingend den Schweizer Pass besitzen müssen. (Symbolbild)
Die SVP des Kantons Zug forderte, dass Personen für höhere, leitende Funktionen zwingend den Schweizer Pass besitzen müssen. (Symbolbild) - Keystone/GAETAN BALLY

Die Motion der SVP forderte, dass Personen in höheren leitenden Funktionen, etwa Generalsekretärinnen, Amtsleiter oder Schulleitungen, bei der Anstellung zwingend das Schweizer Bürgerrecht besitzen.

Begründet wurde dies mit ihrer Vorbild- und Repräsentationsfunktion sowie ihrem weitreichenden Einfluss auf Verwaltung, Schulen und Bevölkerung. Das Bürgerrecht solle sicherstellen, dass sie gut integriert seien und die staatlichen Strukturen sowie Rechte und Pflichten kennten, argumentierte die SVP. Es brauche ein Mindestmass an Kenntnissen der hiesigen Staatsstrukturen, sagte Gregor Bruhin (SVP) . «Schliesslich müssen unsere Gesetze auch angewendet werden.»

Unterstützung für den Vorstoss gab es von einer Mehrheit der FDP. «Wer über die Geschicke unserer Gemeinschaft bestimmt, sollte auch das Stimm- und Wahlrecht besitzen und somit die volle Verantwortung als Mitbürger tragen», sagte Sprecher Andreas Andermatt.

Anderer Meinung waren die Ratslinken, die GLP und die Mitte. Nicht die Nationalität, sondern Berufserfahrung, fachliche Kompetenzen und das persönliche Profil der Mitarbeitenden sollten entscheidend sein, sagte SP-Sprecher Rupan Sivaganesan.

Der Kanton Zug könne es sich nicht leisten, in Zeiten des Fachkräftemangels den Zugang zu leitenden Tätigkeiten in der Verwaltung auf Schweizer Bürgerinnen und Bürger zu beschränken, sagte Thomas Gwerder (Mitte). Luzian Franzini (ALG) sprach von einer «symbolischen Scheindebatte». Der Vorstoss sei «unsinnig, rechtlich fragwürdig und in der Praxis hochproblematisch».

Die Regierung sprach sich ebenfalls gegen die Motion aus, wie Regierungsrat Heinz Tännler (SVP) am Donnerstag erklärte. Der Vorstoss führe zu weit und schränke zu stark ein. Zudem widerspreche er Bundes- und internationalem Recht sowie den Interessen und Werten des Kantons. An einem Beispiel verdeutlichte er die Herausforderung, Fachkräfte mit Schweizer Pass zu finden.

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