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Kanton Zug zahlt nach Reform deutlich höhere Stipendien aus

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Ein Jahr nach der Stipendienreform hat der Kanton Zug eine positive Bilanz gezogen. Die ausbezahlten Beiträge sind gegenüber dem Vorjahr um rund 40 Prozent auf 2,5 Millionen Franken gestiegen.

Der Kanton Zug hat im letzten Schuljahr rund 40 Prozent höhere Ausbildungsbeiträge bewilligt. (Symbolbild)
Der Kanton Zug hat im letzten Schuljahr rund 40 Prozent höhere Ausbildungsbeiträge bewilligt. (Symbolbild) - Keystone/GAETAN BALLY

Die Anzahl der Gesuche blieb mit 527 im Schuljahr 2025/2026 auf Vorjahresniveau, wie die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug am Mittwoch mitteilte. Die Summe der bewilligten Beiträge stieg demnach aber um rund 700'000 Franken.

Auf der Sekundarstufe II lagen die Beiträge pro Person nun bei durchschnittlich 7192 Franken. Im Jahr 2024 lag dieser Wert im Kanton Zug noch bei 3684 Franken, während der Schweizer Schnitt 6777 Franken betrug.

Die Reform ersetzte das bisherige Punktesystem durch eine sogenannte Fehlbetragsberechnung. Dabei werden die vorhandenen Mittel einer Person inklusive der zumutbaren Eigenleistungen den Kosten einer Ausbildung gegenübergestellt.

Neue Stipendienform

Neu eingeführt wurden zudem die sogenannten Arbeitsmarktstipendien. Damit können beispielsweise Abschlüsse von Branchenverbänden, Sprach- oder Informatikzertifikate unterstützt werden – mit dem Ziel, die berufliche Qualifizierung von Personen mit erhöhtem Risiko, ihre Stelle zu verlieren, zu stärken.

Von 36 eingereichten Gesuchen wurde rund ein Drittel bewilligt. Insgesamt sprach der Kanton Beiträge von rund 67'700 Franken, wie er weiter mitteilte. Der häufigste Grund für eine Ablehnung war demnach, dass keine Gefährdung der Arbeitsmarktfähigkeit vorlag. Die meisten Gesuchstellenden waren Frauen zwischen 30 und 55 Jahren.

Das neue Gesetz über Ausbildungsbeiträge trat am 2. Juli 2025 in Kraft, die dazugehörige Verordnung vom 9. September. Der Regierungsrat beabsichtigte mit der Reform unter anderem, die finanzielle Unterstützung auf Sekundarstufe II zu erhöhen und den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern.

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