Kantonsrat Schwyz will keine Praxisänderung

Keystone-SDA Regional
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Schwyz,

Der Kantonsrat Schwyz lehnt eine strengere Bewilligungspraxis für Bauten im Grundwasserbereich ab.

Schwyzer Kantonsrat
Der Kantonsrat Schwyz will keine Praxisänderung. (Archivbild) - keystone

Der Kantonsrat Schwyz will, dass Bauten im Grundwasserbereich nicht nach einer verschärften Praxis bewilligt werden. Er hiess ein Postulat von Reto Keller (FDP) mit 56 zu 34 Stimmen gut, obwohl es gemäss Regierung gar keine Praxisänderung gibt.

Mit dem Entscheid des Parlaments muss der Regierungsrat in einem Bericht aufzeigen, wie bei der Bewilligung die gebotene Interessensabwägung pragmatisch vorgenommen werden können. Anlass war eine im Mai vom kantonalen Amt für Umwelt (AFU) kommunizierte Anpassung der Bewilligungspraxis. Demnach würden Ausnahmebewilligungen auf ein Minimum beschränkt, sagte Keller.

Das AFU stützte sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichts, das bei Ausnahmebewilligungen ausdrücklich eine Interessenabwägung verlangte. Es ging dabei um Bauten, welche die Durchflusskapazität des Grundwassers um mehr als zehn Prozent vermindern.

Ausnahmeregelungen und ihre Folgen

Die Praxisänderung des AFU habe massiv negative Folgen für den Kanton, sagte Keller. Bauten würden ohne Not verhindert. Als Beispiele nannte er Parkplätze, Schutzräume oder Technikräume. Zudem gebe es in der Baubranche eine grosse Rechtsunsicherheit.

FDP und SVP unterstützten das Postulat. Gesuche würden neu vor allem genauer geprüft, sagte dagegen Elsbeth Anderegg (SP). Sie sah keine eigentliche Praxisänderung und sprach von einem Sturm im Wasserglas.

Politische Meinungsverschiedenheiten

Auch GLP und Mitte lehnten das Postulat ab. Das AFU sei vorher zu grosszügig gewesen und habe die privaten Interessen zu hoch gewichtet, sagte Bruno Beeler (Mitte). Jeder Fall sei einzeln zu prüfen. Eine Überweisung des Postulats bringe nichts.

christlichdemokratische volkspartei
Schwyzer Regierungsrat Sandro Patierno. (Archivbild) - Keystone

Umweltdirektor Sandro Patierno (Mitte) sagte, es gebe keine grundsätzliche Praxisänderung. Ausnahmenbewilligungen seien weiterhin möglich, aber nur nach einer echten Interessenabwägung. Patierno gestand aber ein, dass die Kommunikation des AFU nicht glücklich gewesen sei.

Patierno beantragte, das Postulat abzulehnen. In dem geforderten Bericht werde nichts Neues stehen.

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