Stadt Luzern

Luzerner Kantonsrat verschärft Transparenzregeln nicht

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Mitglieder des Luzerner Kantonsrats sollen Beteiligungen an Unternehmen von über zehn Prozent weiterhin nicht offenlegen müssen. Das Parlaments hat sich mit 78 zu 27 Stimmen gegen zusätzliche Transparenz ausgesprochen.

Der Luzerner Kantonsrat ist gegen zusätzliche Offenlegungspflichten für seine eigenen Mitglieder. (Archivaufnahme)
Der Luzerner Kantonsrat ist gegen zusätzliche Offenlegungspflichten für seine eigenen Mitglieder. (Archivaufnahme) - KEYSTONE/URS FLUEELER

Anlass der Debatte war eine Motion von Marcel Budmiger (SP). Er stellte sich auf den Standpunkt, dass Personen, welche eine qualifizierte Beteiligung an einem Unternehmen halten, massgeblich auf dessen Geschäftsführung Einfluss nehmen können. Um Interessenskonflikte vorbeugen zu können, sollen solche Beteiligungen offen gelegt werden, forderte er.

Budmiger zeigte sich überzeugt, dass mit der Offenlegung das Vertrauen in die Demokratie gestärkt werden könne. Der SP stimmte darin aber nur die Fraktion der Grünen zu. Rahel Estermann (Grüne) begründete ihre Unterstützung für mehr Transparenz damit, dass die Entscheidungen des Kantonsrats das Leben der Menschen stark beeinflussen können.

Für die bürgerlichen Fraktionen genügen aber die geltenden Regeln, die sich bewährt hätten. Die Frage stelle sich, welches Problem die Motion lösen wolle, sagte Mario Cozzio (GLP). Transparenz sei wichtig, sie dürfe aber nicht in ein generelles Misstrauen kippen.

«So wird kein Vertrauen geschaffen», sagte Beatrice Küttel (Mitte) zum Vorstoss, der für sie mehr mit «Voyeurismus» als mit Transparenz zu tun hat. Für Isabelle Kunz-Schwegler (SVP) ist die Offenlegung von qualifizierten Beteiligungen weder praktikabel noch verhältnismässig. Franz Räber (FDP) betonte, eine Grenze von zehn Prozent sage wenig über die tatsächliche Einflussmöglichkeiten aus.

Dies sah auch Regierungspräsidentin Michaela Tschuor (Mitte) so. Unternehmensbeteiligungen könnten schon heute für einen Kantonsrat ein Ausstandsgrund sein, sagte sie. Es gehe um den effektiven Einfluss und nicht um die formale Beteiligungsquote. «Eine Beteiligung ist nicht automatisch ein Interessenskonflikt».

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