Regierungsrat Luzern soll Für und Wider der Erbschaftssteuer prüfen

Die Erbschaftssteuer, welche Luzerner Gemeinden erheben können, steht auf dem Prüfstand. Der Kantonsrat hat am Montag den Regierungsrat beauftragt, deren Abschaffung im Rahmen einer steuerlichen und finanziellen Gesamtsicht zu beurteilen.

Der Kantonsrat überwies eine Motion von Sarah Arnold (FDP) mit 78 zu 35 Stimmen auf Antrag der Regierung als Postulat. Arnold hatte indes an der Motion festhalten wollen.
Ausser dem Kanton Luzern würden alle anderen Zentralschweizer Kantone auf die Erbschaftssteuer verzichten und stattdessen auf langfristige Einnahmen durch Neuzuzüger, Investitionen und Arbeitsplätze setzen, erklärte Arnold. Luzern solle nun in der Gegenwart ankommen.
Grosse Ungleichheit
An der Erbschaftssteuer festhalten wollte die Ratslinke. Simone Brunner (SP) sagte, im Kanton Luzern gebe es eine grosse Vermögensungleichheit. Mit einer Abschaffung der Erbschaftssteuer werde diese zementiert.
Samuel Zbinden (Grüne) stimmte dem zu. Der grösste Teil des Vermögens werde heute nicht mehr erarbeitet, sondern vererbt. Es gehe damit nicht auf Leistung, sondern auf Glück zurück.
Eine der Gemeinden mit Erbschaftssteuer ist das Luzerner Steuerparadies Meggen, wie Urs Brücker (GLP), der dort Gemeindepräsident war, bemerkte. Eine erzwungene Abschaffung durch den Kanton wäre ein Eingriff in die Gemeindeautonomie, sagte er.
Guido Müller (SVP) und Ferdinand Zehnder (Mitte) plädierten für eine Überweisung der Motion in der abgeschwächten Form des Postulats. Der Regierungsrat solle das Anliegen, wie von diesem angeregt, bei der Überarbeitung des neuen Finanzleitbilds des Kantons prüfen, forderten sie.
Im Kanton Luzern zahlen direkte Nachkommen – Kinder, Enkel und Urenkel – nur dann Erbschaftssteuern, wenn ihr Erbteil über 100'000 Franken liegt und wenn die Wohngemeinde der verstorbenen Person eine Nachkommen-Erbschaftssteuer erhebt.





