Schwyzer Eltern werden für Erziehungsarbeit nicht mit Bonus belohnt

Keystone-SDA Regional
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Schwyz,

Die Eltern im Kanton Schwyz werden für ihre Erziehungsarbeit nicht mit einer Steuergutschrift entschädigt. Der Kantonsrat hat am Mittwoch den von der SP geforderten Bonus mit 60 zu 37 Stimmen abgelehnt.

Eltern erhalten im Kanton Schwyz keinen Bonus für Kinderbetreuung. (Symbolbild)
Eltern erhalten im Kanton Schwyz keinen Bonus für Kinderbetreuung. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Kantonsrätin Bianca Bamert Sopko (SP) forderte die Steuergutschrift mit einer Motion. Es gehe um die Wertschätzung der Elternarbeit und die Entlastung der Familien, sagte sie im Parlament.

Die Betreuung von Kindern habe einen gesellschaftlichen Wert und würde die Eltern etwas kosten, argumentierte Bamert in ihrem Vorstoss. Sie nannte dabei Wohnung, Kleidung, Nahrung, Fremdbetreuung oder Verzicht auf Arbeitseinkommen.

Bamert schlug in ihrer Motion eine Steuergutschrift pro Kind bis zum 18. Lebensjahr von 240 Franken pro Jahr vor. Diese Lösung sei dank der Digitalisierung für das Steueramt einfach, sagte sie.

Bei den bürgerlichen Fraktionen des Kantonsrats hatte der Bonus aber mehrheitlich keine Chance. Marc Nideröst (FDP) sagte, mit den Kinderzulagen würden die Familien bereits unterstützt, es brauche kein zweites Gefäss.

Lukas Wullschleger (SVP) kritisierte die Gutschrift als Giesskassenlösung. Der Nutzen stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten. Dies fand auch Dominik Stocker (GLP).

Die Mehrheit der Mitte unterstützte dagegen den SP-Vorstoss, weil damit der Mittelstand gestärkt werden könne. Es sei eine schlanke Lösung, sagte etwa Stefan Langenauer (Mitte).

Der Regierungsrat lehnte die Motion ab. Die Steuerbelastung für Familien und Alleinerziehung sei im Kanton Schwyz bereits moderat, erklärte der Regierungsrat in seiner schriftlichen Antwort. So seien auf das Steuerjahr 2026 die Steuerabzüge weiter erhöht worden.

So können pro minderjähriges Kind neu 10'000 Franken abgezogen werden, pro volljähriges Kind in Ausbildung 12'000 Franken. Zudem gibt es einen Alleinerziehendenabzug von 7800 Franken und einen Drittbetreuungsabzug von 8000 Franken.

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