Velofahrer und Drohnen: Zug verschärft Waldgesetz
Region Zug 25.01.2024 - 11:34
Velofahrer sind im Zug auf Waldwegen nicht gestattet. Am Donnerstag bestätigte der Kantonsrat die zuvor in der ersten Lesung beschlossene strikte Regelung.
Im Kanton Zug haben Velofahrerinnen und -fahrer auf Waldwegen nichts zu suchen. Der Kantonsrat hat am Donnerstag seine in der ersten Lesung beschlossene strikte Regelung bestätigt.
Der Kantonsrat hat am Donnerstag das teilrevidierte Waldgesetz nach zweiter Lesung mit 68 zu 1 Stimmen genehmigt.
Es bringt unter anderem ab 2025 eine Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Gebärzeit im Wald. Zudem sieht es ein Drohnenflugverbot über dem Wald vor. Das Drohnenflugverbot wurde in der zweiten Lesung bestätigt.
Drohnengesetz bleibt trotz Widerstand
Der Kantonsrat lehnte mit 53 zu 16 Stimmen einen Antrag ab, welcher die neue Norm wieder aus der Gesetzesvorlage streichen wollte.
Es gebe mit Drohnen kaum Probleme, ein präventives Verbot sei deswegen falsch, begründete Tabea Estermann (GLP) ihren Vorbehalt. Die Mehrheit fand aber, dass die Ruhe im Wald geschützt werden solle.
In der zweiten Lesung gab es auch noch Diskussionen zu den Radfahrerinnen und -fahrern im Wald. Gemäss den Beschlüssen der ersten Lesung soll im Wald das Velofahren nur noch auf Waldstrassen und auf den im Richtplan festgesetzten Bike-Routen zulässig sein.
Keine Lockerung für Velofahrer
Eine Minderheit machte sich dafür stark, die Pflicht, auf Waldstrassen zu fahren, aufzuweichen. Sie begründete dies damit, dass es nicht immer leicht sei, einen Waldweg von einer Waldstrasse zu unterscheiden. Es wäre falsch, wenn für rechtschaffene Velofahrerinnen und -fahrer eine Unsicherheit geschaffen werde.
Das Parlament lehnte den Antrag aber mit 65 zu 5 Stimmen ab. Die Aufweichung schaffe nur Unklarheiten, erklärten ihre Sprecher. Sie würde das Radfahren auf Waldwegen erlauben, obwohl gerade dies verboten werden solle, sagte Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP).