Zuger Gemeinden sollen bei Hausverkäufen Vorkaufsrecht erhalten

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Die Zuger Gemeinden könnten sich durch eine Volksinitiative leichter Grundstücke für den gemeinnützigen Wohnungsbau sichern.

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Die Stadt Zug. - keystone

Die Zuger Gemeinden sollen sich leichter Grundstücke für den gemeinnützigen Wohnungsbau sichern können. Eine Volksinitiative will deswegen ein kommunales Vorkaufsrecht einführen.

Das Vorkaufsrecht solle es den Gemeinden ermöglichen, Grundstücke und Liegenschaften zu den gleichen Bedingungen wie Private zu erwerben, hiess es in einer Mitteilung des Initiativkomitees vom Donnerstag. Es werde somit nicht in die Preisbildung eingegriffen.

Auch die Verkäuferinnen oder Verkäufer würden nicht belastet. Lanciert wurde die Volksinitiative «Für mehr bezahlbare Wohnungen dank Vorkaufsrecht der Gemeinden» vom Mieterinnen- und Mieterverband, von den Parteien Alternative-die Grünen, SP, CSP und EVP sowie von Wohnbaugenossenschaften.

Für das Zustandekommen der Initiative sind Unterschriften nötig

Für das Zustandekommen der Volksinitiative sind 2000 gültige Unterschriften erforderlich.

Die Initiantinnen und Initianten begründeten ihre Forderung damit, dass es im Kanton Zug kaum freie und günstige Wohnungen gebe. Darunter würden vor allem Familien, ältere Menschen und junge Erwachsene leiden.

Der Kantonsrat hatte eine Motion für ein Vorkaufsrecht abgelehnt. Das Komitee erklärte, dass das Vorkaufsrecht in der Waadt und im Kanton Genf bereits angewandt werde.

In der Stadt Luzern ist eine Initiative, welche ein kommunales Vorkaufsrecht fordert, hängig.

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