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Zuger Regierungsrat legt den Entwurf für das Transparenzgesetz vor

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Parteispenden, grössere Kampagnen sowie Interessenbindungen von Politikerinnen und Politikern sollen in Zug künftig offengelegt werden. Die Zuger Regierung hat den Entwurf für ein Transparenzgesetz verabschiedet.

Die Zuger Regierung schickt den Entwurf über das Transparenzgesetz in die Vernehmlassung. (Symbolbild)
Die Zuger Regierung schickt den Entwurf über das Transparenzgesetz in die Vernehmlassung. (Symbolbild) - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Mit dem Gesetz setze die Regierung den Volksentscheid vom September 2024 um, teilte die Direktion des Innern am Dienstag mit. Damals hiessen die Zuger Stimmberechtigten mit einem Ja-Stimmenanteil von 52 Prozent den Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative der Jungen Alternativen gut.

Der Entwurf sieht vor, dass Spenden ab 10'000 Franken ausgewiesen werden müssen. Für Wahl- und Abstimmungskampagnen gilt die Offenlegungspflicht ab Ausgaben von 20'000 Franken. Kommunale Wahlen und Abstimmungen sind vom Gesetz ausgenommen, ebenso «kleinere politischen Aktivitäten».

Zudem sollen laut Mitteilung die Interessenbindungen gewählter kantonaler Amtsträgerinnen und Amtsträger und die offenzulegenden Angaben in einem zentralen elektronischen Register veröffentlicht werden. Die nun gestartete Vernehmlassung dauert bis zum 2. November.

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