Kanton Schwyz soll bis 2033 eine neue Naturgefahrenkarte erhalten

Der Schwyzer Regierungsrat plant, die veraltete Naturgefahrenkarte bis 2033 zu revidieren.

Der Schwyzer Regierungsrat will seine veraltete Naturgefahrenkarte bis 2033 revidieren. Die Revision soll sich jedoch auf das Siedlungsgebiet und die wichtigsten Verkehrswege beschränken. Das geht aus der Beantwortung eines Postulats hervor.
In der kantonalen Naturgefahrentsrategie sei eine Revision der Gefahrenkarten alle 10 bis 15 Jahre vorgesehen. Inzwischen sei ein Grossteil der Gefahrenflächen im Kanton Schwyz schon 15 bis 20 Jahre alt, schrieb der Regierungsrat in seiner Antwort auf das Postulat.
2026 soll die Revision der Naturgefahrenkarte (NGK) starten. Entsprechend beantragt der Regierungsrat, das Postulat nicht erheblich zu erklären.
Klimawandel-Folgen in Betracht ziehen
Der Vorstoss hatte die Erneuerung der NGK unter Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels gefordert. Kantonsrätin Doris Pöpplein und Kantonsrat Lorenz Ilg (beide GLP) zeigten sich darin mit der fortlaufenden Nachführung der NGK nicht zufrieden.
Diese dauere zu lange. Es bestehe die Gefahr «die Gefährdungslage zu unterschätzen, mit potenziell tragischen Folgen».
In den letzten fünf Jahren seien rund sieben Prozent der Gefahrenflächen im sogenannten Perimeter A aktualisiert worden, schrieb der Regierungsrat. Dieser Perimeter beinhaltet die Siedlungsgebiete und wichtigen Verkehrswege.
Revision mit hohen Kosten verbunden
Darin «befinden sich die wesentlichen Schadenpotenziale, welche optimal geschützt werden sollen». Die Revision des Perimeter A kostet den Kanton Schwyz 4 Millionen Franken für Fremdaufträge und beansprucht die Arbeitszeit von 1.6 Vollzeitstellen.
Die Variante, welche auch den Perimeter B umfasst, wäre 1,5 Millionen teurer und erfordere das Äquivalent von zwei Vollzeitstellen. Das Unterfangen soll ohne Stellenerhöhung umgesetzt werden.
Die NGK bilde «eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage in der Raumplanung». Im Baubewilligungsverfahren entscheiden ihre Gefahrenbereiche etwa darüber, ob und mit welchen Massnahmen gebaut werden darf.
Weiter diene die NGK als Diskussionsgrundlage für Hochwasserschutzprojekte oder Steinschlagverbauungen.