Kanton Zug hebt Feuerverbot nach Niederschlägen auf

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Im Kanton Zug gilt kein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot mehr. Die Niederschläge der vergangenen Tage hätten die Waldbrandgefahr deutlich reduziert, teilte der Kanton am Freitag mit.

Zuger Feuerstellen, wie jene am Ufer des Zugersees bei Choller auf der Lorzenebene, dürfen nach Aufhebung des absoluten Feuerverbots wieder benutzt werden. (Archivaufnahme)
Zuger Feuerstellen, wie jene am Ufer des Zugersees bei Choller auf der Lorzenebene, dürfen nach Aufhebung des absoluten Feuerverbots wieder benutzt werden. (Archivaufnahme) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Weiterhin sei jedoch Vorsicht geboten. Die Waldbrandgefahr gilt nach wie vor als «erheblich», was der dritthöchsten von fünf Stufen entspricht. Im Wald und in Waldesnähe darf nur auf fest eingerichteten Feuerstellen ein Feuer entfacht werden, hielt der Kanton weiter fest.

Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot galt im Kanton Zug seit dem 12. August. Der Nachbarkanton Luzern hatte dieses bereits am 6. August erlassen und bislang nicht aufgehoben.

Auch in den weiteren Zentralschweizer Kantonen galt die Waldbrandgefahr im August nach langen Trocken- und Hitzephasen als sehr gross oder gross.

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