Nidwalden

Nidwaldner Regierung stärkt Mitsprache bei Wegnetz-Planung

Keystone-SDA Regional
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Nidwalden gibt Grundeigentümern mehr Mitspracherecht bei der Planung von Fuss-, Wander- und Mountainbikewegen.

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Der Nidwaldner Regierungsrat plant, Regelungen für Mountainbikewege in das bestehende Fuss- und Wanderweggesetz zu integrieren. (Symbolbild) - Keystone

Bei der Planung und Erstellung von Fuss-, Wander- und Mountainbikewegen im Kanton Nidwalden hat künftig die Grundeigentümerschaft das letzte Wort. Dieses Anliegen der Betroffenen hat der Regierungsrat nach der Vernehmlassung in seinen Gesetzesentwurf aufgenommen.

Die Grundeigentümerinnen und -eigentümer sahen ihr Mitwirkungsrecht im neuen Fuss-, Wander- und Mountainbikegesetz zunächst «zu wenig abgebildet», schrieb die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung vom Freitag. Nun ist neu ihre Zustimmung zum Abschluss der Planung erforderlich.

Die Wegnetze sollen einem dreistufigen Planungsverfahren unterstehen. Zunächst werden vorgesehene Wege in einem behördenverbindlichen Wegrichtplan festgehalten. Danach erfolgt die Detailprojektierung.

Erst wenn Grundeigentümerinnen und -eigentümer dieser zugestimmt haben, werden die realisierten und signalisierten Wege in grundeigentümerverbindlichen Wegplänen festgehalten.

In der Vernehmlassungsvorlage des Regierungsrats war der Wegrichtplan der ersten Planungsphase bereits grundeigentümerverbindlich, mit Einwendungsmöglichkeiten.

Positive Resonanz auf Gesetzesentwurf

Die weiteren Aspekte des Gesetzesentwurfs seien auf breite Akzeptanz gestossen, hielt die Medienmitteilung weiter fest. Der Landrat werde voraussichtlich im dritten Quartal 2025 über das Gesetz beraten. Am 1. Januar 2026 soll es in Kraft treten.

Mit der Vorlage nimmt der Regierungsrat Bestimmungen über Bikerouten in das bisherige Fuss- und Wanderweggesetz auf. Nidwalden will das Biken gezielt fördern und bis 2034 ein Mountainbikewegnetz realisieren.

Dafür ist ein Rahmenkredit von 3,8 Millionen Franken vorgesehen. Diese Anschubfinanzierung werde je zur Hälfte vom Kanton und den Gemeinden getragen.

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