Schwyz: Mann (37) vergreift sich an 13 Frauen – Neun Jahre Knast

Ein heute 37-jähriger Schweizer wurde unter anderem wegen Vergewaltigung verurteilt. Seit 2011 soll er über ein Dutzend Frauen missbraucht haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau erstattete Anzeige wegen Vergewaltigung gegen einen heute 37-Jährigen.
- Im Verlauf des Strafverfahrens meldeten sich etliche weitere Geschädigte.
- Der Mann wurde zu einer Therapie und anschliessenden Freiheitsstrafe verurteilt.
Ein heute 37-jähriger Schweizer wurde wegen Vergewaltigung und weiterer einhergehender Vergehen vom Schwyzer Strafgericht verurteilt. Dies berichtet der «Bote der Urschweiz».
Eine Frau hatte ihn angezeigt, nachdem dieser sich im Juni 2021 auf dem Segelboot seines Vaters an ihr vergangen hatte. Der Mann habe ihr auf dem Zürichsee vor Bäch SZ Amphetamin ins Getränk geschüttet, um sie gefügig zu machen.
Anschliessend soll er sie mehrfach vergewaltigt haben. Mit dem angestossenen Strafverfahren meldeten sich zwölf weitere Frauen, die dem Schweizer ab 2011 zum Opfer gefallen sein sollen.
Die Tatabläufe ähneln sich: Der Mann soll die Frauen nach anfänglich liebevollen Treffen bedrängt haben. Im Verlauf sperrte er die Frauen ein, würgte, schlug und vergewaltigte sie den Angaben nach. Zudem drohte er den Opfern mit Amokläufen oder Suizid, sollten sie ihn verlassen.
Beschuldigter: Sex soll einvernehmlich gewesen sein
Die Vorfälle ereigneten sich laut der Zeitung zumeist auf dem besagten Segelschiff oder in den Wohnungen der Frauen. Zusätzlich zu diesen Vergehen wurden ihm auch der Konsum sowie Verkauf von Amphetamin zur Last gelegt.

Der vierfach vorbestrafte Mann bestritt die Anwendung von Amphetamin bei den Frauen. Mehrere der mutmasslichen Vergewaltigungen stellte er als einvernehmlichen Sex dar.
Massnahme eventuell länger als Haft
In den meisten Anklagepunkten befand das Gericht den Schweizer gemäss «Bote» für schuldig. Eine unbedingte neunjährige Haftstrafe wurde verhängt. Vom Vorwurf, er habe Getränke mit Amphetamin versetzt, wurde er freigesprochen.
Vor Antritt der Freiheitsstrafe muss sich der Mann einer stationären therapeutischen Massnahme unterziehen: Die psychiatrische Behandlung in der geschlossenen Einrichtung wird alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls um fünf Jahre verlängert.
Die vergangenen drei Jahre verbrachte der 37-Jährige bereits im vorzeitigen Strafvollzug und unterzieht sich schon jetzt einer therapeutischen Massnahme.
Aufgrund von etwa Genugtuungen und Schadenersatzzahlungen hat der Beschuldigte auch hohe Geldbeträge zu bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.