Gebäudebrüter: Erhebung sichert geschützte Brutplätze

Gemeinde Steinhausen
Gemeinde Steinhausen

Region Baar,

Von Mitte Juni bis Mitte Juli 2026 erfasst Steinhausen Nistplätze von Schwalben oder Mauerseglern und bittet die Bevölkerung um Meldung bekannter Standorte.

Schwalbennest an einem Gebäude. Die Schweizerische Vogelwarte gibt Tipps für den Umgang mit Gebäudebrütern. (Archivbild)
Schwalbennest an einem Gebäude. Die Schweizerische Vogelwarte gibt Tipps für den Umgang mit Gebäudebrütern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/EPA/KATIA CHRISTADOULOU

Wie die Gemeinde Steinhausen informiert, erfasst sie von Mitte Juni bis Mitte Juli 2026 die Standorte von Gebäudebrütern im Gemeindegebiet. Die Erhebung erfolgt im Rahmen der Erstellung eines kommunalen Gebäudebrüterinventars und stützt sich auf die gesetzlichen Vorgaben sowie das Landschaftsentwicklungskonzept Steinhausen.

Gebäudebrüter wie Mauersegler, Schwalben oder Turmfalken brüten in und an Gebäuden. Da diese Vogelarten ihren Brutplätzen über viele Jahre treu bleiben, können Gebäudesanierungen und Neubauten ihre Nistmöglichkeiten beeinträchtigen oder zerstören. In solchen Fällen sind geeignete Schutz- oder Ersatzmassnahmen erforderlich.

Gestützt auf das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel sowie das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz sind die Neststandorte von Gebäudebrütern geschützt, insbesondere während der Brutzeit.

Bekannte Nistplätze melden

Die Gemeinde Steinhausen verfügt bisher über kein kommunales Inventar der Gebäudebrüterstandorte. Vorhanden ist lediglich ein vom Kanton geführtes Inventar der Fledermausquartiere, das periodisch aktualisiert wird.

Mit der Erarbeitung des Gebäudebrüterinventars schliesst die Gemeinde diese Wissenslücke. Da insbesondere Mauersegler ihre Brutplätze sehr unauffällig nutzen, sind bekannte Standorte oft nur den Anwohnerinnen und Anwohnern bekannt.

Die Gemeinde bittet deshalb die Bevölkerung, bekannte Brutstandorte bis Ende Juni 2026 dem Fachbereich Energie und Umwelt online zu melden.

Öffentliche Exkursion im Juli

Die Erfassung erfolgt in Zusammenarbeit mit einer externen Fachperson. Die Beobachtungen werden grundsätzlich vom öffentlichen Grund aus und unter Verwendung eines Feldstechers durchgeführt.

Private Grundstücke werden in der Regel nicht betreten. Sollte dies ausnahmsweise erforderlich sein, erfolgt vorgängig eine Kontaktaufnahme mit der Grundeigentümerschaft.

Für Interessierte bietet die Gemeinde am Donnerstag, 2. Juli 2026, von 18.30 bis 20 Uhr eine öffentliche Exkursion zum Thema «Mauersegler und andere Gebäudebrüter» an. Anmeldungen werden per E-Mail entgegengenommen.

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