Einzonung der Wohnzone Hünenberg in Ebikon genehmigt

Der Regierungsrat genehmigt die Einzonung von 0,4 Hektaren als Wohnzone Hünenberg in Ebikon. Die Verwaltungsbeschwerden wurden abgewiesen.

Wie die Gemeinde Ebikon mitteilt, hat der Regierungsrat die Einzonung der Wohnzone Hünenberg genehmigt und die dagegen erhobenen Verwaltungsbeschwerden abgewiesen.
Konkret geht es um eine Fläche von rund 0,4 Hektaren, die neu der Wohnzone Hünenberg zugeteilt wird. Für das Gebiet gilt eine Gestaltungsplanpflicht.
Die Einzonungsfläche grenzt an zwei Seiten an bestehende Wohnzonen an und liegt entlang einer Erschliessungsstrasse. Sie trägt damit zu einer kompakten und dichten Siedlungsentwicklung bei.
Der übrige Teil des Grundstücks, einschliesslich eines Waldareals, wird der Grünzone zugeordnet. Zusätzlich stellt eine überlagerte Schutzzone den Denkmalschutz des Landsitzes Hünenberg sicher. Vorgesehen ist auch die Wiederherstellung des umliegenden Parks.
Einzonung Hünenberg nach Verwaltungsbeschwerden abgeschlossen
Die Einzonung im Gebiet Hünenberg war Teil der Gesamtrevision der Ortsplanung, welche die Stimmberechtigten der Gemeinde Ebikon am 18. Juni 2023 an der Urne beschlossen.
Während der Regierungsrat die Gesamtrevision bereits genehmigte, wurden die Änderungen im Gebiet Hünenberg wegen eingereichter Verwaltungsbeschwerden in einem separaten Verfahren beurteilt. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen.





