Kanton Luzern: Neues Fördergeld für mittelgrosse Kulturbetriebe

Im Kanton Luzern können mittelgrosse Kulturbetriebe seit dem 1. August ihre Gesuche für Strukturförderbeiträge ab 2027 online einreichen.

Gesuchsportal für Strukturförderung mittelgrosser Kulturbetriebe ab 1. August online Ab dem 1. August können mittelgrosse Kulturbetriebe im Kanton Luzern ihre Gesuche für Strukturförderbeiträge ab 2027 über das digitale Gesuchsportal der kantonalen Kulturförderung einreichen. Mit der neuen Strukturförderung schafft der Kanton Luzern ein Förderinstrument für Kulturinstitutionen von besonderer Bedeutung, die über ihre Standortregion hinaus wirken.
Die Strukturförderung richtet sich an mittelgrosse Kulturbetriebe, die bereits kontinuierliche kulturelle Leistungen erbringen, professionell organisiert sind und eine nachhaltige Wirkung entfalten. Unterstützt werden können wiederkehrende strukturelle und betriebliche Kosten. Damit sollen ausgewählte Institutionen gestärkt werden, die einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Grundversorgung und zur Vielfalt des Kulturstandorts Luzern leisten.
Ausbau des bestehenden Gesuchsportals
Das bestehende digitale Gesuchsportal der Kulturförderung wird per 1. August entsprechend erweitert. Das Portal bietet interessierten Kulturbetrieben alle wichtigen Informationen zu den Kriterien, den einzureichenden Unterlagen, den Fristen und dem weiteren Verfahren. Die Gesuche werden nach den publizierten Kriterien geprüft. Entscheidend ist unter anderem die überregionale Bedeutung, die fachliche Qualität, die betriebliche Struktur sowie die kulturpolitische Relevanz der Institution. Die Beiträge können ab 2027 ausgerichtet werden.
Das Gesuchsportal ist ab dem 1. August zugänglich unter: gesuch-kulturfoerderung.lu.ch.
Weitere Fördergefässe der kantonalen Kulturförderung sind ebenfalls über das digitale Gesuchsportal erreichbar.
Die neue Strukturförderung sieht finanzielle Beiträge des Kantons an wiederkehrende strukturelle und betriebliche Kosten ausgewählter Kulturinstitutionen vor. Die Strukturförderung richtet sich an mittelgrosse Betriebe, die eine über das Regionale hinausreichende und für den ganzen Kanton bedeutsame Wirkung entfalten. Die Kosten werden vom Kanton und von der jeweiligen Standort- oder Trägergemeinde partnerschaftlich zu je 50 Prozent getragen.
Die Strukturförderung richtet sich an mittelgrosse Kulturbetriebe mit kantonaler Bedeutung, die über ihre Region hinaus wahrgenommen werden. Ausschlaggebend ist dabei nicht die Grösse des Betriebs (z. B. Umsatz, Anzahl Mitarbeitende oder Besucherzahlen), sondern seine tatsächliche überregionale Wirkung. Daher können auch kleine Betriebe förderberechtigt sein, während grössere Betriebe ohne entsprechende Wirkung allenfalls nicht für eine Förderung berücksichtigt werden.






