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Kanton Luzern: SP zweifelt an Zulässigkeit des Innovationsbeitrags

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Die SP reicht im Kanton Luzern eine dringliche Anfrage zum «Luzerner Innovationsbeitrag» ein. Über das Gesetz wird am 27. September 2026 abgestimmt.

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Kanton Luzern: Schweizer und Luzerner Flaggen bei der Seebrücke in der Stadt Luzern (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Luzerner Bevölkerung stimmt am 27. September 2026 über die Weiterentwicklung der Standortförderung ab. Kern der Abstimmung ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage der Subvention namens «Luzerner Innovationsbeitrag» (LIB). Inwiefern dieses Gesetz internationalen Regelwerken standhält, ist mehr als fraglich.

Deshalb reicht die SP an der Septembersession 2026 eine dringliche Anfrage zur Klärung im Kantonsrat ein.

LIB als Umgehung der OECD-Mindestbesteuerung?

Der LIB steht im Spannungsfeld mehrerer international geltender Regelwerke, zum Beispiel der OECD-Mindestbesteuerung. Sie verlangen übereinstimmend zweierlei: Die Fördermassnahmen dürfen nicht selektiv einzelne Unternehmen begünstigen und sie dürfen nicht als verdeckte Kompensation der höheren Steuerlast dienen. Trotz rechtlicher Offenheit des LIB besteht das Risiko, dass dieser in der Praxis überproportional wenigen grossen, forschungsintensiven und oft multinationalen Unternehmen zugutekommt.

Stimmbevölkerung im Unklaren über konkrete Umsetzung

Weiter ist vorgesehen, dass konkrete Anspruchsvoraussetzungen des LIB erst nach der Abstimmung auf Verordnungsstufe in der Kompetenz des Regierungsrates festgelegt werden. So zum Beispiel der Nachweis einer «verlässlichen Buchführung» sowie die genaue Bestimmung der förderberechtigten Tätigkeiten und Massnahmen. Der Kreis der anspruchsberechtigten Unternehmen dürfte damit faktisch eingeschränkt werden, obwohl der LIB gemäss Gesetz formal allen im Kanton tätigen Unternehmen zugänglich sein soll, unabhängig von Branche, Grösse und Rechtsform.

«Es ist stossend, dass die konkrete Ausgestaltung des LIB erst nach der Volksabstimmung feststeht und bis dahin unklar bleibt, wer wirklich davon profitiert. Zudem stellt sich die Frage, ob der Luzerner Innovationsbeitrag den Anforderungen internationaler Regelungen überhaupt standhält», so Fraktionspräsidentin Simone Brunner.

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