Obwalden

Lungern OW: Rind auf der Talalp wohl von Wolf gerissen

Staatskanzlei Kanton Obwalden
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Obwalden,

Auf der Alp Talalp im Klein Melchtal bei Lungern OW lag am 4. September ein totes Rind. Die Wildhut vermutet einen Wolf und hat DNA-Proben entnommen.

Lungern OW
Gemeindehaus Lungern (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Am 4. September 2026 wurde auf der Alp Talalp im Klein Melchtal, Lungern, ein totes Rind gefunden. Die Wildhut geht aufgrund der Spuren und des Rissbildes mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass das Rind von einem Wolf gerissen wurde. Die Alp liegt im Territorium des Wolfsrudels «Klein Melchtal».

Da ein Zusammenhang mit dem Rudel derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, liegen die Voraussetzungen für eine unmittelbare Regulierung nicht vor.

Am 4. September 2026 ging die Meldung über ein totes Rind auf der Talalp im Klein Melchtal, Lungern beim gebietszuständigen Wildhüter ein. Die Wildhut begab sich umgehend zusammen mit dem Älpler vor Ort, um den Riss zu begutachten und mögliche Hinweise auf die Beteiligung eines Grossraubtiers zu prüfen. Aufgrund der vorgefundenen Spuren und des Rissbildes geht die Wildhut mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf als Verursacher aus.

Die Wildhut hat DNA-Proben entnommen, die nun untersucht werden.

Talalp liegt im Territorium des Wolfsrudels «Klein Melchtal»

Die Alp Talalp befindet sich im Territorium des Wolfsrudels «Klein Melchtal». Ein Zusammenhang zwischen dem Riss und diesem Rudel kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Die Voraussetzungen für die unmittelbare Anordnung eines Abschusses des schadenstiftenden Tieres sind aus diesem Grund gemäss den geltenden Bestimmungen des eidgenössischen Jagdgesetzes nicht gegeben.

Weitere Entwicklung wird beobachtet

Das Reissen von Rindern gilt als unerwünschtes Verhalten. Zeigt ein Rudel wiederholt ein solches Verhalten, können die Kantone unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach vorheriger Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) die Wölfe aus dem betreffenden Rudel regulieren.

Weiter können gemäss dem eidgenössischen Jagdgesetz bis zu zwei Drittel der Jungtiere des Rudels entnommen werden. Für das Wolfsrudel «Klein Melchtal» liegt derzeit noch kein Nachweis von Jungtieren des laufenden Jahres vor. Der Kanton beobachtet die Situation weiterhin sehr aufmerksam.

Sobald der Nachweis von mindestens zwei Jungtieren erbracht werden kann, kann beim BAFU ein entsprechender Eingriff zur Regulierung des Rudels beantragt werden.

Kommentare

User #4895 (nicht angemeldet)

Jetzt schon auf Rinder? Muss der Zaun bei einem Rind höher sein als bei einem Schaf?

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