Hünenberg: Neue Regeln für Gemeindewohnungen ab Oktober

Gemeinde Hünenberg
Gemeinde Hünenberg

Region Zug,

In Hünenberg treten am 1. Oktober 2026 neue Vermietungsrichtlinien in Kraft. Zwingend ist ein Nachweis eines Bezugs zu Hünenberg als Wohn- oder Arbeitsort.

Hünenberg
Hünenberg: Neue Regeln für Gemeindewohnungen ab Oktober (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Im Auftrag des Gemeinderates hat eine parteipolitisch zusammengesetzte ad-hoc-Kommission Vermietungsrichtlinien für gemeindlichen Wohnraum erarbeitet. Der Gemeinderat hat diese Richtlinien nun beschlossen. Sie treten am 1. Oktober in Kraft.

Am 23. Juni 2025 wurde die Motion der jungen Mitte bezüglich «Mehr Wohnraum für unsere einheimische Bevölkerung» teilerheblich erklärt. Im Anschluss daran hat der Gemeinderat eine ad-hoc-Kommission beauftragt, Vermietungsrichtlinien zu erarbeiten. Unter der Leitung von Claudia Benninger konnten die Grundsätze und das System zur Vergabe diskutiert, entworfen und in einem Probelauf getestet werden.

Die Vermietungsrichtlinien umfassen zwölf Artikel und regeln Zweck und Geltungsbereich, die Vermietung und die Rechte und Pflichten der Mietenden. Sie bilden die Grundlage für die Vergabe von unterstellten Wohnungen.

Die neuen Richtlinien unterscheiden Bewerbungsvoraussetzungen, Vergabekriterien und die Verpflichtung, Wohnraum auch wieder freizugeben, sollten Kriterien nicht mehr erfüllt sein. So soll gewährleistet werden, dass der gemeindliche Wohnraum langfristig die gewünschten Zielgruppen erreicht. Zwingend sind bei einer Bewerbung der Nachweis eines Bezugs zu Hünenberg als Wohn- oder Arbeitsort.

Zudem wurden Vorschriften für die Belegung der Wohnungen festgelegt. Falls die Wohnungen in irgendeiner Form vergünstigt angeboten werden (bspw. Unterstellung unter das Wohnraumförderungsgesetz WFG), kommen auch finanzielle Limiten ins Spiel, die bei einer Wohnungsbewerbung eingehalten werden müssen.

Alle Bewerbenden, die die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, kommen in eine zweite Runde, in welcher die Vergabekriterien durch die Vermietungsstelle bewertet werden.

Die vollständigen Vermietungsrichtlinien können auf der Website der Gemeinde eingesehen werden. Die neuen Richtlinien treten am 1. Oktober 2026 in Kraft und werden ab Januar 2027 wohl erstmals bei der Vergabe der gemeindeeigenen Wohnungen, die aktuell im Maihölzli entstehen, angewendet werden.

Der Gemeinderat ist erfreut, dass mit den Vermietungsrichtlinien neu ein Instrument zur Verfügung steht, das den Zugang zum knappen Wohnraum regelt. Er ist überzeugt, mit diesen Vorgaben und dem gewählten Vorgehen eine faire und fundierte Wohnungsvergabe zu ermöglichen.

Kommentare

User #4192 (nicht angemeldet)

Und wenn dann die meisten Einheimischen abgezogen sind, zuwenig Nachkommen, die bleiben wollen, jammern sie dann wieder.

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