Schwyz

Kanton Schwyz schränkt Wasserentnahme aus Gewässern ein

Keystone-SDA Regional
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Schwyz,

Im Kanton Schwyz ist die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern nur noch zur Bewässerung landwirtschaftlicher Spezialkulturen erlaubt. Damit sollen die Gewässer geschützt werden, teilte das Umweltdepartement am Freitag mit.

Aus Schwyzer Gewässern wie der Muota darf Wasser nur noch für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Spezialkulturen entnommen werden. (Archivaufnahme)
Aus Schwyzer Gewässern wie der Muota darf Wasser nur noch für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Spezialkulturen entnommen werden. (Archivaufnahme) - KEYSTONE/URS FLUEELER

Zu den Spezialkulturen gehören gemäss dem Merkblatt des Kantons zur Wasserentnahme bei Trockenheit etwa Beeren, Gemüse oder Obst. Um die Erlaubnis für die Wasserentnahme zu erhalten, ist ein Gesuchsformular beim kantonalen Amt für Gewässer einzureichen.

Die Bewilligungspflicht für grössere Wasserentnahmen galt schon zuvor. Nun verschärfte der Kanton die Kriterien für eine Bewilligung. Andere Nutzungen im Haushalt, der Landwirtschaft, im Gewerbe oder in der Industrie sind nicht mehr gestattet.

Ausnahmen gibt es jedoch weiterhin. So sind grössere Wasserentnahmen aus Seen sowie der Linth, sofern sie «genügend Wasser» führe, noch erlaubt, wie es weiter hiess. Auch geringfügiger Gebrauch, etwa die Wasserentnahme von Hand mit Giesskanne oder Eimer, bleibt gestattet.

Die Gewässer- und Grundwassersituation beobachte der Kanton kontinuierlich. Ein kantonaler Sonderstab, in dem verschiedene Fachstellen vertreten sind, beurteilt die Trockenheit. Die Trinkwasserversorgung sei Sache der Gemeinden, die eigenständig Massnahmen oder Einschränkungen anordnen können.

Eine Entspannung der Trockenheitslage trete erst nach flächendeckenden Niederschlägen über mehrere Tage ein. Dies sei derzeit nicht in Aussicht, schrieb das Umweltdepartement.

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