Kantonsrat Schwyz tastet Grundstückgewinnsteuer nicht an

Der Schwyzer Kantonsrat lehnt eine massive Senkung der Grundstückgewinnsteuer ab: Eine Motion für einen 98-Prozent-Rabatt nach 25 Jahren Besitz scheiterte.

Im Kanton Schwyz wird die Grundstückgewinnsteuer nicht reduziert. Der Kantonsrat hat am Mittwoch eine Motion, welche einen Rabatt nach einer Besitzdauer von 25 Jahren von 98 Prozent forderte, mit 68 zu 23 Stimmen abgelehnt.
Wird ein Grundstück verkauft, wird auf dem wirtschaftlichen Gewinn eine Steuer fällig. Ziel der Steuer ist es, die kurzfristige Grundstückspekulation zu hemmen.
Der Kanton Schwyz gewährt langjährigen Eigentümern einen Rabatt auf der Steuer. Nach fünf Jahren beträgt dieser zehn Prozent, nach 25 Jahren erreicht der Rabatt mit 70 Prozent das Maximum.
Forderung nach höherem Rabatt
Kantonsrat Willi Kälin (FDP) genügte dieser Rabatt nicht. Er beantragte in seiner Motion, dass die Steuer bis auf zwei Prozent gesenkt und somit ein Rabatt von 98 Prozent gewährt werde. «Wer nach 25 Jahren sein Haus verkaufe, sei kein Spekulant», sagte er.

Kälin sagte, die Erträge aus der Grundstückgewinnsteuer seien in den letzten Jahren zu stark gestiegen. Sie hätten sich innerhalb von acht Jahren verdoppelt. «Es sei Masshalten angesagt». Eine tiefere Steuerlast wirke auch dem Wohnungsmangel entgegen.
Ablehnung durch Regierungsrat
Der Regierungsrat lehnte dies ab. «Die Grundstückgewinnsteuer sei für Eigentümer im Kanton Schwyz bereits attraktiv», erklärte er. Würde der verlangte Rabatt gewährt, gingen die Einnahmen aus dieser Steuer um über 40 Prozent zurück.
Auch geht der Regierungsrat nicht davon aus, dass eine Steuerreduktion sich positiv auf den Immobilienmarkt auswirken würde. Dies sahen auch Christian Holdenstein (Mitte), Dominik Stocker (GLP) und Elias Studer (SP) so. Studer vermutete, es gehe der FDP um «Steuergeschenke für die Reichsten».
Lukas Wullschläger (SVP) lehnte die Motion ebenfalls ab. Allerdings sah auch er «Steuersenkungspotential», aber «mit einem anderen Mechanismus». Er argumentierte, dass mit der von der Motion vorgeschlagenen Lösung Grundstücke eher später verkauft würden, damit vom gesamten Rabatt profitiert werden könne.