Kantonsrat Zug kommt den Pfas betroffenen Fischern entgegen

Die vom Ewigkeitsstoff Pfas betroffenen Fischer aus dem Zugersee sollen Unterstützung erhalten. Der Kantonsrat folgte dabei am Donnerstag der Haltung der Regierung.

Seit November 2025 dürfen im Zugersee gefischte Hecht und Egli nicht mehr verkauft oder abgegeben werden. Grund dafür ist, dass diese Fischarten zu stark mit der Ewigkeitschemikalie Pfas belastet sind.
Mitte-Kantonsrat Jean-Luc Mösch reichte ein Prüfauftrag mit drei Anträgen ein, um die Berufs- und Freizeitfischer zu entlasten, etwa mit der Halbierung der Patentkosten für Freizeitfischer während der Pfas-Einschränkungen. Das «Pfas-Thema» werde noch lange beschäftigen und nicht ohne Folgen bleiben, weder für die Fischerei, noch im Allgemeinen, sagte das Vorstandsmitglied des Zuger kantonalen Fischerverbands. «Umso wichtiger ist es, jetzt pragmatisch zu handeln, statt abzuwarten.»
Die Regierung lehnte eine pauschale Halbierung ab und schlug vor, pro Fischerei-Patent einen fixen Gebührenanteil von 20 Franken beizubehalten, da je nach Pfas-Belastung weitere Fischarten betroffen sein könnten. Eine pauschale Halbierung sei nicht «sachgerecht», sagte Landammann Andreas Hostettler (FDP).
Eine Reduktion der Patentkosten für Berufsfischer, wie von Mösch gefordert, sei ebenfalls nicht vorgesehen, so die Regierung. Stattdessen stellt der Kanton 2026 einen Notkredit von 105'000 Franken bereit: 50'000 Franken für verlorenen Beifang von Hecht und Egli, 20'000 Franken für die Entsorgung belasteter Fische und den Rest für eine Ökosystemstudie.
Der Regierungsrat erklärte eine dritte Forderung des Mitte-Kantonsrats teilweise für berechtigt. So sollen zu viel gezahlte Patentgebühren zurückerstattet werden, allerdings nur an Freizeitfischer, nicht auch an Berufsfischer, wie der Kantonsrat gefordert hatte.
Der Kantonsrat folgte letztlich mehrheitlich der Regierung und stimmte dem Vorstoss teilerheblich mit 47 zu 19 Stimmen zu.




