Luzerner Kantonsrat will am bisherigen Wahlsystem festhalten

Der Luzerner Kantonsrat hat sich am Dienstag gegen zwei Volksinitiativen der GLP und der SVP ausgesprochen. Die beiden Volksbegehren verlangen unterschiedliche Massnahmen gegen die hohe Anzahl Listen bei kantonalen Proporzwahlen.

Die GLP verlangt mit ihrer Initiative «Faire Wahlen ohne Listenflut» die Einführung des doppelten Pukelsheim bei den Kantonsratswahlen. Dadurch sollen Listenverbindungen überflüssig werden. Die Sitze würden nach der Parteienstärke und den Wahlkreisen verteilt.
«Wir wollen, dass jede Stimme gleich viel zählt und so möglichst exakt den Wählerwillen abbildet», sagte Mario Cozzio (GLP). «Das stärkt die Demokratie.» Unterstützung erhielt die GLP von den Grünen.
Der doppelte Proporz habe durchaus sein Gutes, sagte Andrea Pfäffli (SP). Er schwäche jedoch das Wirken der Jungparteien. Eine Aussage, die Cozzio abstritt. Das aktuelle Wahlsystem habe sich bewährt, sagte Mitte-Sprecherin Rosmarie Brunner-Zürcher (Mitte).
SVP steht mit Initiative alleine da
Die SVP fordert mit ihrer Initiative eine Änderung des Stimmrechtsgesetzes. Pro Liste soll nur noch eine Listenverbindung mit einer Liste gleicher Bezeichnung, etwa mit einer Nachwuchsliste, erlaubt sein. Unterlistenverbindungen will die Partei verbieten. «Unsere Initiative stärkt die Transparenz», sagte Isabelle Kunz-Schwegler (SVP).
Anderer Meinung waren die anderen Fraktionen. Rosmarie Brunner-Zürcher (Mitte) sagte, Listenverbindungen seien für kleinere Parteien eine gute Möglichkeit, ihre Stimmen einzubringen. «Das stärkt die politische Partizipation.» Die Unterlisten seien «überschaubar», sagte Franz Räber im Namen der FDP.
«Luzerner Sonderweg»
Der Regierungsrat hatte beantragt, beide Initiativen ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Justizdirektorin Ylfete Fanaj (SP) sagte am Dienstag, die Regierung wolle «auf allen Staatsebenen» einheitliche Wahlregeln.
Die Stimmberechtigten werden über das Begehren an der Urne befinden. Da sich beide Initiativen gegenseitig ausschliessen – der doppelte Pukelsheim der GLP lässt keine Listenverbindungen zu – wird eine Doppelabstimmung durchgeführt.






