Rat will Zuger Notfallpraxis mit Finanzspritze unterstützen

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Die Zuger Notfallpraxis darf wegen zwei Bundesgerichtsurteilen keine zusätzlichen Notfallgebühren verrechnen. Nun will der Kanton die Praxis unterstützen.

Spital
Der Kanton will die Zuger Notfallpraxis mit einer Finanzspritze unterstützen, nachdem der Praxis das Aus drohte. - Keystone

Nach zwei Bundesgerichtsurteilen darf die Notfallpraxis der Zuger Ärztegesellschaft keine zusätzlichen Notfallgebühren mehr verrechnen. Der Kanton soll ihr deshalb finanziell unter die Arme greifen. Der Kantonsrat hat sich am Donnerstag offen dafür gezeigt.

Seit den Bundesgerichtsurteilen 2024 dürfen Zuschläge für dringende Konsultationen nicht mehr verrechnet werden, wenn die Behandlung von fest angestellten Spital- oder Praxisärzten durchgeführt wird.

Die Notfallpraxis sei für die medizinische Versorgung der Zuger Bevölkerung «von grosser Bedeutung» und «systemrelevant», erklärte die Regierung. Der Wegfall der Notfallpauschalen treffe die Notfallpraxis existenziell.

Regierung will helfen

Sie erzielte im Jahr 2023 Erträge von rund 2,2 Millionen Franken. Davon stammten rund 670'000 Franken aus diesen nun wegfallenden Notfallzuschlägen.

Deshalb will die Regierung ab 2025 jedes Jahr rund 600'000 Franken beisteuern, bis eine andere Finanzierungslösung auf tariflicher Basis gewährleistet sei, hiess es. Der Kantonsrat folgte am Donnerstag der Regierung.

Sämtliche Fraktionen unterstützten in ihren Voten die Hilfe für die Notfallpraxis und wiesen auf ihre Bedeutung hin. Hans Jörg Villiger (SVP) sagte, die Vorlage sichere die kostengünstige medizinische Grundversorgung für die Bevölkerung.

Unterstützung von allen Seiten

Dann, wenn Hausärzte geschlossen hätten: abends, an Wochenenden und an Feiertagen. Die Vorlage verdiene darum die «volle Unterstützung.» Die Vorlage sei schlau, schlank, pragmatisch und tue, was nötig sei, sagte Christian Hegglin (SP). Helene Zimmermann (FDP) wies darauf hin, dass ohne diese Institution eine Überlastung der Notfallstation des Kantonsspitals drohe. «Das ist weder medizinisch sinnvoll noch wirtschaftlich tragbar.»

Die Vorlage sei ein Zeichen der Wertschätzung für die Notfallpraxis, sagte Landammann Andreas Hostettler (FDP) in der Debatte. Die Notfallpraxis der Zuger Ärzte-Gesellschaft befindet sich in den Räumlichkeiten des Zuger Kantonsspitals.

Bedeutende Rolle im Gesundheitssystem

Pro Jahr werden laut regierungsrätlichem Bericht an das Parlament rund 8000 Erwachsene und 5000 Kinder betreut. Die Schlussabstimmung zur Vorlage ist für die Session am 2./3. Juli terminiert.

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