Parlament will Zahlungen an das Bistum Basel nicht einstellen

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Das Zuger Parlament lehnt eine Motion zur Einstellung der Zahlungen an das Bistum Basel ab. Die Motion wies unter anderen auf sinkende Mitgliederzahlen hin.

Bistum Basel
Das Zuger Parlament will seine Zahlungen an das Bistum Basel nicht einstellen. - Keystone

Der Kanton Zug zahlt im Rahmen des Bistumskonkordats weiterhin einen Teil des Lohns an den Bischof von Basel. Der Kantonsrat lehnte am Donnerstag eine Motion der Alternativen-die Grünen (ALG) ab, die die Einstellung der Zahlungen forderte.

Die ALG kritisierte die Zahlungen an das Bistum Basel. Unter anderem, da im Kanton Zug immer weniger Personen der römisch-katholischen Landeskirche angehörten. Die Vereinbarung mit dem Vatikan passe nicht mehr zu einer modernen, säkularen Gesellschaft.

Zudem habe es im Bistum Basel Fehlverhalten gegeben, der Wille zu Reformen sei gering. Die ALG bezeichnete die Zahlungen an Bischof, Weihbischof und Domherren mit Staatsmitteln im Vorstoss als «zunehmend anachronistisch».

Regierungsrat hält fest

Die Motion stiess bei der Zuger Regierung auf Ablehnung. Der Regierungsrat erklärte im Bericht an das Parlament, er wolle an seinen Verpflichtungen gegenüber dem Bistum Basel nicht rütteln. Zudem könne er die Zahlungen nicht einfach stoppen, weil er durch einen völkerrechtlichen Vertrag mit dem Vatikan dazu verpflichtet sei, sagte Landammann Andreas Hostettler (FDP).

Im vergangenen Jahr leistete der Kanton eine Zahlung von rund 20'400 Franken, wie die Regierung im Bericht an das Parlament darlegte.

Parlamentsentscheid

Das Kantonsparlament lehnte die Motion im Sinne der Regierung mit 60 zu 12 Stimmen ab. Auch ein Antrag der ALG fand mit 56 zu 15 Stimmen keine Mehrheit. Dieser forderte, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, die Zahlungen an das Bistum weiter zu leisten, während mit den anderen Kantonen des Bistums Basel ein möglicher Vertragsausstieg vorbereitet würde.

Die Zahlungsverpflichtung zwischen dem Heiligen Stuhl und den Kantonen Zug, Luzern, Solothurn und Bern gilt seit 1828. Die Kosten, welche die vier Kantone übernehmen, werden nach der Zahl der katholischen Einwohnerinnen und Einwohner aufgeteilt. Zug hat demnach 6 Prozent zu übernehmen.

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