Tabea Estermann (GLP ZG): Ja zur Individualbesteuerung

Tabea Estermann
Tabea Estermann

Region Zug,

Im Gegensatz zu Heiratsstrafe und -bonus sei die Individualbesteuerung fair, logisch und zeitgemäss, so Kantonsrätin Tabea Estermann (GLP). Ein Gastbeitrag.

Estermann GLP Zug
Tabea Estermann, Kantonsrätin und Präsidentin GLP Kanton Zug. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 8. März 2026 stimmt die Schweiz über die Individualbesteuerung.
  • Diese sei überfälliger Schritt nach vorn, so Tabea Estermann, GLP, in ihrem Gastbeitrag.
  • Die Individualbesteuerung sei fair, logisch, zeitgemäss und überzeuge finanziell.

Heute werden Ehepaare steuerlich anders behandelt als Konkubinatspaare. Die bekannte Heiratsstrafe hat dabei einen weniger bekannten Bruder: Den Heiratsbonus.

Rund 610’000 Ehepaare zahlen aufgrund der gemeinsamen Veranlagung mehr Steuern als unverheiratete Paare, während etwa 670’000 davon profitieren. Gleichzeitig sind die Erwerbsanreize für Zweiverdienende besonders schlecht – und das trifft vor allem Frauen.

Wer mehr arbeitet, wird steuerlich bestraft. Das ist weder fair noch zeitgemäss.

Heiratsstrafe laut Bundesgericht verfassungswidrig

Dieses System stammt aus einer anderen Epoche. Aus einer Zeit, in der Frauen mit der Heirat ihre Erwerbstätigkeit aufgaben und für eine bezahlte Arbeit noch die Zustimmung des Ehemanns benötigten.

Frau Mann Rechnungen Tisch
Bis 1988 benötigten verheiratete Frauen in der Schweiz für eine bezahlte Arbeit noch die Zustimmung ihres Ehemanns. (Symbolbild) - Depositphotos

Dieses Eherecht wurde 1988 abgeschafft, das dahinterliegende Steuermodell besteht jedoch bis heute. Dabei ist die Rechtslage längst klar: Bereits 1984 erklärte das Bundesgericht die Heiratsstrafe für verfassungswidrig.

Und 2021 stellte es fest, dass die Ehe keine lebenslange Versorgungsgemeinschaft mehr ist, sondern beide Partner finanziell eigenständig sein sollen.

Reform ist einfach und logisch

Mit der Individualbesteuerung setzt das Parlament nun ein jahrzehntealtes Anliegen um. 2025 wurde das entsprechende Bundesgesetz verabschiedet. Am 8. März stimmen wir darüber ab, nachdem Mitte und SVP sowie zehn Kantone das Referendum ergriffen haben.

Die Reform ist einfach und logisch: Jede erwachsene Person erhält eine eigene Steuererklärung. Zivilstandsabhängige Abzüge und Tarife entfallen, dafür werden die Abzüge vereinheitlicht, pauschaliert und erhöht.

Hand Kugelschreiber Steuer Formular
Die Individualbesteuerung sieht vor, dass jede erwachsene Person eine eigene Steuererklärung erhält. (Symbolbild) - Depositphotos

Der Kinder- und Ausbildungsabzug steigt auf 12’000 Franken und wird hälftig auf beide Eltern aufgeteilt. Auch der Unterstützungsabzug wird mehr als verdoppelt. Das schafft Klarheit und reduziert Komplexität.

Fortschritte bei Gleichstellung

Auch finanziell überzeugt die Vorlage. Anfangs entstehen Mindereinnahmen von rund 600 Millionen Franken – ein üblicher Preis in unserem direktdemokratischen System, um faire Reformen mit wenigen Verlierern umzusetzen.

Dem stehen starke positive Effekte gegenüber: Bessere Erwerbsanreize, bis zu 44’000 zusätzliche Vollzeitstellen, höhere Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge sowie Fortschritte bei Gleichstellung und der Reduktion von Altersarmut.

Machst du deine Steuererklärung selbst?

Rund 50 Prozent zahlen weniger Steuern, für 35 Prozent ändert sich nichts, lediglich 14 Prozent – vor allem sehr hohe Einkommen – zahlen geringfügig mehr.

Vieles wird einfacher

Ein oft bemühtes Gegenargument ist Der angeblich massive Verwaltungsaufwand.

Fachleute aus Kantonen und grossen Gemeinden haben jedoch aufgezeigt, dass dieser begrenzt und vorübergehend ist. Vieles lässt sich automatisieren, vieles wird einfacher.

Diese Einschätzung wurde auch von Franziska Bitzi, Präsidentin des Städteverbands und Finanzdirektorin der Stadt Luzern, bestätigt. Mittelfristig wird das System effizienter.

Die Individualbesteuerung ist kein radikaler Umbruch, sondern ein konsequenter Schritt in die Gegenwart: Fair, logisch und zeitgemäss.

Zur Autorin

Tabea Estermann (*1993) ist Kantonsrätin und Präsidentin der GLP Kanton Zug. Sie ist dipl. Wirtschaftsprüferin und Expertin für Risikomanagement. Tabea Estermann lebt in Zug.

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