Zuger erhält 2900 Franken und gibt sie aus – verurteilt

Elena Hatebur
Elena Hatebur

Region Zug,

Viermal landet Geld von Twint-Betrügern auf dem Konto eines 20-Jährigen. Das Geld nutzt er für private Zwecke – und wird dafür nun verurteilt.

Twint-Betrüger
Rund 3000 Franken tauchten plötzlich auf dem Konto eines 20-jährigen Zugers auf. Das Geld stammte von Twint-Betrügern. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 20-jähriger Zuger hat 2900 Franken von Twint-Betrügern erhalten.
  • Ohne zu wissen, woher es kommt, gab er das Geld aus.
  • Nun wurde der junge Mann von der Zuger Staatsanwaltschaft verurteilt.

Plötzlich mehrere Tausende Franken zusätzlich auf dem Konto? Für einen 20-jährigen Mann aus dem Kanton Zug wirkte das offenbar völlig unverdächtig. Er hob das Geld ab oder gab es direkt aus – und wurde nun dafür verurteilt.

Der Hintergrund: eine perfide Masche von Twint-Betrügern, wie das Lokalportal «Zentralplus» berichtet. Diese verschickten E-Mails, in denen sie ihre Opfer aufforderten, ihr Twint-Konto zu bestätigen.

Kam es zu einer Fehlermeldung, griffen die Täter sogar zum Telefon und gaben sich als Bankmitarbeitende aus.

In vier Fällen wurde das erbeutete Geld anschliessend an den 20-Jährigen weitergeleitet. Warum es genau an ihn ging, ist unbekannt.

Geld für private Einkäufe ausgegeben

Insgesamt erhielt der junge Mann 2900 Franken, wie aus dem Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft hervorgeht.

Das Geld hob er ab oder nutzte es für private Ausgaben. Beispielsweise für Einkäufe im Wert von rund 500 Franken an einem Kiosk.

Nun wurde er rechtskräftig verurteilt: Die Zuger Staatsanwaltschaft spricht gegen ihn eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Franken aus. Auch eine Busse von 300 Franken ist vorgesehen.

Hast du schon einmal eine falsche Twint-Überweisung erhalten?

Der Entscheid wird damit begründet, dass der Mann hätte wissen oder erkennen müssen, dass das Geld aus einer Straftat stammte.

Dass er die ungeklärten Zahlungen privat nutzte, wertet die Staatsanwaltschaft als Vereitelung der Auffindung oder Einziehung der illegal erworbenen Vermögenswerte.

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