Zug: Zwei Männer nach Diebstahl aus Auto zu Geldstrafe verurteilt

Zuger Polizei
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Region Zug,

Nach einem Diebstahl aus einem Fahrzeug in Zug wurden in der Nacht auf Sonntag zwei Männer festgenommen. Sie wurden zu einer Geldstrafe verurteilt.

Handschellen
Ein Mann in Handschellen. (Symbolbild) - keystone

In der Nacht auf Sonntag, kurz nach 2.45 Uhr, meldete ein aufmerksamer Bürger der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei, dass bei der Klosterstrasse in der Stadt Zug zwei Männer prüfen, ob die abgestellten Fahrzeuge verschlossen sind.

Anlässlich einer umgehend eingeleiteten Fahndung konnten zwei auf die Beschreibung passende Personen im Bereich der Neugasse in der Stadt Zug angehalten werden.

Bei der anschliessenden Kontrolle wurde bei einem der Männer ein iPhone gefunden, welches zuvor aus einem geparkten Auto entwendet wurde. Weiter hatten sie eine Sporttasche bei sich, die sie in der Nacht ebenfalls in der Stadt Zug gestohlen hatten.

Eine Schnellrichterin verurteilte die Männer

Bei den beiden Männern handelt es sich um einen 19-jährigen Algerier und einen 21-jährigen Tunesier. Beide Asylbewerber sind nicht im Kanton Zug gemeldet.

Die beiden Beschuldigten wurden festgenommen, der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zugeführt und durch die Schnellrichterin zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Auto ist kein Tresor

Die Täter haben es auf Bargeld, Bankkarten, Brillen, elektronische Geräte und weitere Wertgegenstände abgesehen, die sich im Auto befinden und somit eine leichte Beute darstellen.

Autoeinbruch
Um die Wahrscheinlichkeit eines Autoeinbruch-Diebstahl zu vermeiden, sollten keine Wertsachen im Auto gelagert werden. (Symbolbild) - keystone

Um Diebstähle zu verhindern, gibt die Polizei folgende Tipps: Schliessen Sie das Fahrzeug immer ab, wenn Sie es verlassen. Auch dann, wenn Sie es nur kurz oder an einem vermeintlich sicheren Ort abgestellen.

Lassen Sie keine Wertgegenstände im Auto liegen. Auch vermeintlich sichere Verstecke wie das Handschuhfach oder der Kofferraum werden durchsucht.

Melden Sie verdächtige Beobachtungen sofort der Polizei über die Notrufnummer 117. Beispielsweise, wenn Personen um parkierte Autos schleichen oder diese durchsuchen.

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